Indes bestätigten die Carabinieri gegenüber s+, dass ein 20-Jähriger in jener Nacht wegen Widerstand und Gewalt gegen Amtspersonen auf freiem Fuß angezeigt wurde. <h3> Das Ehepaar, von dem nie die Rede war </h3>„In Ihrem Artikel über die Vorfälle rund um das Weinfest in Kaltern sind mehrere Aussagen enthalten, die wir richtigstellen möchten“, heißt es im E-Mail, das am Freitag um Punkt 8 Uhr bei der Redaktion einging. <BR /><BR />„Zunächst ist die Darstellung, ein ,Ehepaar' sei von unserer Gruppe attackiert worden, nicht zutreffend“, schreiben die Verfasser. Dabei fällt im Artikel kein einziges Mal das Wort „Ehepaar“, sondern lediglich „Paar“. <BR /><BR /><BR /> Darüber hinaus hätte der Partner der Frau die Gruppe provoziert und nicht die Gruppe das Paar angegriffen, heißt es weiter. „Auch die Behauptung, es seien Pflastersteine oder Flaschen als Waffen im Spiel gewesen, stützt sich ausschließlich auf Augenzeugenberichte“, kritisiert die Gruppe. <BR /><BR /><BR />Doch das ist im Bericht unmissverständlich als Zitat eines Augenzeugen gekennzeichnet und damit wird keinerlei Anspruch auf Beweiskraft der Aussagen erhoben. Nichtsdestotrotz seien die Vorfälle in Kaltern laut den Verfassern des E-Mails „als gesicherte Tatsachen“ dargestellt worden. <h3> Schäden im Lokal „bereits am Vortag von unbekannten Tätern“ angerichtet </h3>„Gleiches gilt für die Aussage, ein Imbisslokal sei ,verwüstet' worden: Die bereits beschädigte Fensterscheibe war nachweislich schon am Vortag von unbekannten Tätern eingeschlagen worden“, behauptet die Gruppe. Laut Augenzeugen habe das Lokal Samstagnacht noch keine Schäden aufgewiesen – die Carabinieri bestätigen hingegen, dass die Sachbeschädigung bereits am Samstagmorgen, also vor dem Gewaltvorfall, vom Lokalbetreiber gemeldet worden war.<BR /><BR /><BR />Die im Artikel getätigte Aussage, die Gruppe sei „nicht zum ersten Mal ins Visier der Justiz“ geraten, sei eine „irreführende Darstellung“, heißt es weiter im Schreiben. <h3> Die Vorstrafen, von denen nie die Rede war </h3>„Ein Foto mit einem Bescheid der Quästur oder ein Video aus einem völlig anderen Zusammenhang beweist keine Straftat“ , beklagen die Verfasser des E-Mails. Allerdings wird im Artikel niemals behauptet, die Betroffenen seien vorbestraft. <BR /><BR />Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die von der Gruppe im Netz veröffentlichten Inhalte suggerieren, dass die Mitglieder bereits ins Visier der Justiz geraten sein könnten. Mit „ins Visier der Justiz geraten“ sind auch polizeiliche Maßnahmen und Ermittlungen gemeint, darunter auch ein Bescheid des Quästors. <BR /><h3> Vorfall im Hockeystadion „nicht ein Gewaltverbrechen, sondern Zünden eines Pyrotechnik-Artikels“ </h3>Schließlich wird auf eine fehlerhafte Datumsangabe hingewiesen – demnach beziehe sich der in einem Video in den sozialen Netzwerken gezeigte Ermittlungsbericht auf einen Vorfall in einem Hockeystadion im Frühjahr dieses Jahres und nicht des vergangenen Jahres, schreiben die Verfasser der E-Mail. Darüber hinaus legen sie Wert darauf zu präzisieren, dass es sich bei dem Vorfall nicht um ein Gewaltverbrechen handelte, sondern „um das Zünden eines Pyrotechnik-Artikels handelte“. <BR /><BR />Im Schreiben wird eine Richtigstellung bzw. Löschung des Berichts gefordert – die Betroffenen verweisen auf den Straftatbestand der Rufschädigung. „Unser Ansehen ist massiv beeinträchtigt“, beklagen die Verfasser des E-Mails – wessen Ansehen gemeint ist, geht allerdings nicht hervor. Das Schreiben wurde lediglich mit „Die Jugendlichen“ unterzeichnet.<h3> Carabinieri: Anzeige wegen Widerstand gegen Amtspersonen </h3>Indes bestätigten die Carabinieri, dass sie in der Nacht auf vergangenen Sonntag wegen einer Auseinandersetzung in die Kalterer Bahnhofstraße gerufen worden waren. <BR /><BR />Dort fanden sie eine etwa zehnköpfige Gruppe von Jugendlichen vor – einer von ihnen soll sich besonders aggressiv verhalten haben, weshalb die Beamten ihn festnahmen. <BR /><BR />Der Jugendliche – ein 20-Jähriger aus Leifers – soll dabei Widerstand geleistet haben und zu Boden gestürzt sein. In der Folge wurde er wegen Widerstand und Gewalt gegen Amtspersonen auf freiem Fuß angezeigt. <BR /><BR />Zu den Vorfällen vor ihrem Eintreffen in der Bahnhofstraße können die Beamten keine Aussagen machen, zumal sie nicht anwesend waren.