Nun hat der überlebende Begleiter über seinen Anwalt erstmals Stellung bezogen und die Polizei kritisiert, die Landespolizeidirektion Tirol weist die Vorwürfe entschieden zurück.<BR /><BR />Der Fall hatte im Jänner für großes Aufsehen gesorgt. Bei der Besteigung des Stüdlgrats am Großglockner (3789 m) ließ am 18. Jänner ein Bergsteiger gegen Mitternacht seine erschöpfte Lebensgefährtin wenige Meter unterhalb des Gipfels zurück, um Hilfe zu holen. Schon Stunden zuvor hatten Bergsteiger zuvor einen Notruf abgesetzt, weil sie das Licht der Stirnlampen beobachtet hatten. Ein Polizeihubschrauber flog daher gegen 22.30 Uhr zum Stüdlgrat hinauf. Doch weil nichts auf einen Notfall der zwei Alpinisten hindeutete, kehrte er wieder ins Tal zurück. Am nächsten Tag fanden die Einsatzkräfte die 33-Jährige tot auf.<BR /><BR />Der Anwalt des 36-jährigen Bergsteigers hat vor wenigen Tagen bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Stellungnahme eingebracht und sie einigen Medien zugespielt. Darin schreibt er, die 33-Jährige habe erst nach der Umkehr des Hubschraubers vermehrt Erschöpfungserscheinungen gezeigt. Grund könne eine Viruserkrankung der Frau gewesen sein.<BR /><BR /><BR />Gegen 0.30 Uhr hätte der 36-Jährige daher einen ihm bekannten Alpinpolizisten angerufen und berichtet, dass beide stark erschöpft seien. Um 3.30 Uhr, beim Abstieg zur Erzherzog-Johann-Hütte, hätte er den Polizisten wieder angerufen, um eine Bergung zu veranlassen. Rückwirkend sei für den Bergsteiger unverständlich, wieso die Rettungskette erst so spät in Gang gesetzt wurde, so sein Anwalt.<h3> Versuche der Kontaktnahme scheiterten</h3>Vorwürfe, die die Landespolizeidirektion Tirol jetzt in einem Schreiben zurückweist. „In dieser Stellungnahme wird der Versuch unternommen, zulasten der Alpinpolizisten Stimmung zu machen und ein Fehlverhalten herbeizuschreiben“, heißt es darin. Demnach hätte die Tiroler Alpinpolizei eine mögliche Gefahrensituation bereits Stunden vor dem tödlichen Ereignis erkannt und intensive Ermittlungen zur Identität der zwei Personen geführt. Nachdem deren Kontaktdaten festgestellt werden konnten, „scheiterten mehrfache Versuche der Kontaktnahme, obwohl eine telefonische Verbindung bestand“.<BR /><BR />Trotz widriger Flugbedingungen – es herrschte starker Wind – sei der Polizeihubschrauber dennoch zum Großglockner aufgestiegen und konnte Sichtkontakt herstellen. „Die Bergsteiger haben kein Hilfssignal abgegeben, haben sich vielmehr abgewendet“. Nach Mitternacht sei schließlich ein Rückruf des überlebenden Begleiters eingegangen. „Das Vorliegen einer Notsituation wurde auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht“.<BR /><BR />Und: Abgesehen von diesem Umstand sei festzuhalten, dass eine Bergung aus einer allfälligen Notsituation per Hubschrauber aufgrund der widrigen Flugbedingungen nicht möglich gewesen wäre und eine Rettung im Wege des Aufstiegs mehr als fünf Stunden in Anspruch genommen hätte, heißt es in der Reaktion der Landespolizeidirektion. „Mehr als zwei Stunden später hat der überlebende Bergsteiger letztlich telefonisch eine Notlage mitgeteilt und erst zu diesem Zeitpunkt den Einsatz ausgelöst.“<h3> Anwalt will Einstellung des Verfahrens</h3>Die Staatsanwaltschaft Innsbruck ermittelt gegen den Bergsteiger wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Der Verteidiger des Alpinisten möchte eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Für die Landespolizeidirektion ist klar: „Man verwehrt sich dagegen, AlpinpolizistInnen, die sich regelmäßig unter Einsatz ihres eigenen Lebens der Rettung von in Not geratenen Personen verschrieben haben, aus verfahrenstaktischen Überlegungen“ öffentlich in Misskredit zu bringen.