Dem 36-Jährigen wurde vorgeworfen, einen Senegalesen mit einem Messer verletzt zu haben (STOL hat berichtet). Sobald der Vergleich Rechtskraft hat, muss der Tunesier die Strafe absitzen. Auch wurde dem Tunesier der Verstoß gegen die Auflage, sich nicht in der Stadt Bozen aufhalten zu dürfen, zur Last gelegt.Das Aufenthaltsverbot vom August 2016 ist auch weiterhin aufrecht. Da die Staatsanwaltschaft keine weitere Sicherungsmaßnahme beantragt hat, wurde der Tunesier nach dem Vergleich aus dem Gefängnis entlassen.Sobald der Vergleich rechtskräftig ist, muss der 36-Jährige seine Haftstrafe antreten. In der Zwischenzeit muss der Mann das Stadtgebiet verlassen und darf auch nicht zurückkehren.stol