Jetzt wurde J. C. (33) aus Marokko am Bozner Landesgericht zu dreieinhalb Jahren Haft und 1000 Euro Geldstrafe verdonnert. Auch verfügte Richterin Carla Scheidle, dass J. C. dem Nebenkläger 20.000 Euro Schadenersatz und die Prozesskosten zahlen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, J. C. bleibt frei. Nach einer Feier in einem Bozner Lokal im Mai 2010 soll die Frau in die Wohnung des Mannes mitgegangen sein. Laut Anklage habe sie ihm die Droge GHB (besser bekannt als K.o. -Tropfen) in den Wein geschüttet. Damit endet die Erinnerung des Mannes. Als er am nächsten Tag erwachte, bemerkte er, dass 11.250 Euro, die er in der Wohnung aufbewahrt hatte, weg waren. Eine Hausdurchsuchung der Carabinieri in der Wohnung der Verdächtigen führte zu nichts, doch die Fahnder sahen sich auch bei der Schwester der Marokkanerin in Brescia um – und wurden fündig. In einer Tasche entdeckten sie rund 20.000 Euro. J. C. wurde festgenommen; da sie in anderen Umständen war, aber wieder freigelassen. Und nun war sie es, die Anzeige erstattete und den Bozner der Körperverletzung und der sexuellen Gewalt bezichtigte. Doch das Gericht glaubte ihr nicht. Die Verurteilung erfolgte wegen Raubes, falscher Anschuldigung und Besitzes der Droge GHB, die nicht zum Eigengebrauch vorgesehen war.rc/D