Das Bozner Schwurgericht verurteilte den Mullah zu 12 Jahren Haft, er sitzt seit seiner Auslieferung an Italien im März 2020 in einem Hochsicherheitsgefängnis in Nuoro (Sardinien). 3 Angeklagte wurden zu je siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. Jene beiden Männer, die verdächtigt wurden, die Stellvertreter des Mullah zu sein, handelten sich je 9 Jahre Haft ein – einer von ihnen ist Hamasalih Wahab Awar. <BR /><BR />Kurz nach Prozessbeginn in Bozen war er in Großbritannien verhaftet und in der Folge zu 6 Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Gegen ihn wurden schwere Vorwürfe erhoben: Er sei IS-Anhänger, Mitglied einer Terrorvereinigung, und in seinem Computer habe sich Propagandamaterial befunden.<BR /><BR />Beim Schwurgerichtsprozess in Bozen ließ er sich durch einen Vertrauensanwalt vertreten und verzichtete auf Anwesenheit. Beim Berufungsverfahren am Oberlandesgericht wurde er über Video aus dem Gefängnis zugeschaltet. Das Berufungsschwurgericht bestätigte alle Schuldsprüche aus erster Instanz, seit Juli 2022 ist das Terror-Urteil für alle Betroffenen rechtskräftig. <BR /><BR />Inzwischen hat Hamasalih Wahab Awar seine Haftstrafe in Großbritannien verbüßt, nun müsste er hierzulande seine 9-jährige Strafe antreten. Doch der Iraker sträubt sich gegen die Auslieferung. Er beklagt, dass er im Verfahren vor dem Berufungsschwurgericht nicht optimal vertreten worden sei, auch habe er nicht alles richtig verstanden. <BR /><BR />Über die britische „Kontakt-Staatsanwältin“ klärten die Vorsitzenden des Bozner Schwurgerichtes und des Bozner Berufungsschwurgerichtes die von Hamasalih Wahab Awar beanstandeten Punkte ab, nun liegt der Ball beim High Court of Justice in London. Alle erforderlichen Unterlagen wurden übermittelt, bereits im Februar wird das britische Gericht entscheiden, ob Hamasalih Wahab Awar an Italien ausgeliefert wird.