<b>Von Reinhard Fellner</b><BR /><BR />Innsbruck – Im Frühjahr schockten allzu junge Drogentote Nordtirol. Insgesamt drei Mädchen (13, 14, 16) starben, etwas später zwei ältere Burschen. Besonders tragisch der Fall einer erst 13-Jährigen, die an einer Überdosis gestorben war. Dies oder eine Verantwortlichkeit dafür wurde laut tt.com einem 21-jährigen Österreicher am Montag bei einem Prozess am Landesgericht nicht zum Vorwurf gemacht. <BR /><BR />Vielmehr wirft ihm die Anklage im Umgang mit sechs Mädchen (damals 12, 13 und 14 Jahre alt) die Vergehen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen, die Vergehen der sexuellen Belästigung, die Vergehen des bildlichen sexualbezogenen Missbrauchsmaterials sowie Suchtgiftvergehen vor.<h3> Jungen Mädchen Suchtgift überlassen</h3>Laut Staatsanwaltschaft sollte der 21-Jährige in Innsbruck, Schönberg und in Hall von Sommer 2025 bis zu seiner Festnahme im Februar 2026 den Mädchen Suchtmittel unentgeltlich oder zu einem günstigeren Preis überlassen und dafür teils zum Geschlechtsverkehr und sonstigen Handlungen aufgefordert haben. Dabei blieb es meist beim Versuch. <BR /><BR />Dem nicht genug, hatte der Angeklagte laut Anklagebehörde die Mädchen auch noch aufgefordert, sexualbezogenes Videomaterial von sich anzufertigen.<BR /><BR />Dazu hatte der 21-Jährige über ein Soziales Medium eine 13- und eine 14-Jährige mit eigenen, sexuellen Darstellungen belästigt. Auf dessen Handy waren zudem etliche Dateien von Kindesmissbrauchsmaterial sichergestellt.<h3> Einige Mädchen hatten sich Jugendbetreuerin anvertraut</h3>Nachdem die zu den Tatzeitpunkten noch 12-Jährige Anfang des Jahres als abgängig gemeldet worden war, hatten sich einige der Mädchen einer Jugendbetreuerin anvertraut, womit die mutmaßlichen Vergehen des Mannes aufgeflogen waren.<BR /><BR />Da der Mann mit 21 Jahren vor dem Gesetz noch als junger Erwachsener gilt, wurde der Prozess laut tt.com durch einen Einzelrichter in Jugendstrafsachen geführt. Es drohten bis zu drei Jahre Gefängnis. <BR /><BR />Der groß gewachsene Mann wurde aus der Untersuchungshaft vorgeführt, die Öffentlichkeit wegen den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes jedoch bereits zu Prozessbeginn ausgeschlossen.<h3> Ein Jahr Haft – acht Monate davon nicht rechtskräftig bedingt ausgesprochen</h3>Wiederum öffentlich war dann das Urteil verkündet worden, so tt.com. Es lautete auf ein Jahr Haft, wobei acht Monate davon nicht rechtskräftig bedingt ausgesprochen wurden. Vom Gericht war der 21-Jährige als (gesetzlich privilegierter) junger Erwachsener im Rahmen seines Geständnisses verurteilt worden. 3000 Euro wurden einem der Mädchen als Schmerzensgeld zugesprochen, je 500 Euro zwei weiteren. <BR /><BR />Mildernd wertete der Richter das umfassende Geständnis, das Alter von 21 Jahren und den Umstand, dass viele der Taten beim Versuch geblieben waren. „Das hat sich trotz des Zusammentreffens vieler Vergehen als stark mildernd ausgewirkt. Es benötigt nicht der Verhängung einer zur Gänze unbedingten Haftstrafe, um Sie wieder zu korrigieren.“<BR /><BR />Weder Staatsanwaltschaft, noch Verteidigung, gaben zum Urteil ein Erklären ab.