„Prinzipiell trägt die Gemeinde Verantwortung für alles, was sich in ihrem Eigentum befindet“, erklärt Patrick Delueg, Rechtsanwalt und Bürgermeister von Feldthurns. Dazu zählen beispielsweise die Gemeindestraßen, der gemeindeeigene Spielplatz oder auch Gebäude. „Wenn man also einen Kinderspielplatz hat, ist man auch dafür verantwortlich, dass die Spielgeräte regelmäßig überprüft und gewartet werden“, sagt Delueg. <h3> Gemeinden haben Haftpflichtversicherung</h3>Es hat auch in Südtirol schon einen Fall gegeben, bei dem ein Kind von einem Spielgerät erdrückt wurde. „Den spezifischen Fall von Glurns kenne ich nicht“, schickt er voraus, „aber ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft untersuchen wird, in welchem Zustand sich der Brunnen und die darauf stehende Statue zum Unfallzeitpunkt befunden haben, wer für die Wartung zuständig war und dann gegebenenfalls eine mögliche strafrechtliche Verantwortung, unter Berücksichtigung aller Begleitumstände, prüfen.“ <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1227522_image" /></div> <BR /><BR />Die Gemeinden und die Gemeindeverwalter haben eine Haftpflichtversicherung. „Diese deckt anfallende Schadenersatzansprüche ab. Eine allfällige strafrechtliche Haftung ist aber persönlich, die deckt keine Versicherung der Welt“, so Delueg. <BR /><BR />Strafrechtlich haften, wenn es Güter der Gemeinde betrifft, der Bürgermeister und der zuständige Gemeindereferent. Auch Warnhinweise beugen nicht vor: „Wenn z.B. auf einem Spielplatz durch ein defektes Spielgerät ein Kind verunfallt, dann schließt das Schild ‚Spielen auf eigene Gefahr‘ die Haftung der Gemeinde nicht aus. Ich kann durch Schilder nicht die Wartungsverpflichtung umgehen“, so Delueg.