<b>STOL: Welche Vorgaben muss jemand erfüllen, der einen Hund halten will, dessen Rasse als gefährliche oder Kampfhundrasse gilt?</b><BR />Franz Hintner: Leider ist es so, dass jeder in Südtirol frei entscheiden kann, welches Haustier er halten möchte. Ich kann mir einen American Staffordshire Terrier anschaffen. Wenn ich damit nicht auffällig werde, habe ich kein Problem. Diese Hunde sind nicht verboten. Sie gelten auch nicht als echte Kampfhunde. Dazu muss man sagen: Wenn das Tier gut ausgebildet ist, ist es auch nicht per se gefährlich.<BR /><BR /><b>STOL: Aber?</b><BR />Hintner: Die Erfahrung zeigt, dass es Menschen gibt, die solche Tiere als Statussymbol sehen, manche sogar als Waffe. Insbesondere in den Städten sind junge Menschen mit solchen Tieren unterwegs. Pitbulls und andere Rassen haben eine derartige Muskulatur im Kopfbereich, dass sie schwere Schäden verursachen können, wenn sie angreifen.<BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab!</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="248976" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR /><b>STOL: Und trotzdem gibt es in Südtirol und in Italien keine gesetzliche Regelung zu ihrer Haltung?</b><BR />Hintner: Es hat vor Jahren ein Landesgesetz gegeben, das vorgesehen hat, dass Tiere bestimmter Rassen in einem Register erfasst werden mussten. Vorgesehen war auch eine Versicherungspflicht, die Halter mussten einen bestimmten Leumund vorweisen können. Doch in Rom wurde das Gesetz gekippt; nun gibt es keine Bestimmungen mehr dazu.<BR /><BR /><embed id="dtext86-61547639_quote" /><BR /><BR /><b>STOL: Der Halter haftet aber für sein Tier.</b><BR />Hintner: Natürlich bleibt der Halter für sein Tier verantwortlich. Aber es ist erst möglich, etwas zu unternehmen, wenn es einen Vorfall gegeben hat – erst dann kann man den Halter etwa zu einem Kurs verpflichten. Jeder kann sich im Internet einen Hund bestellen: Er muss ihn anmelden, aber ansonsten gibt es keine Regeln. Ich bin immer wieder überrascht, wie häufig Hunde der Rassen, die in die Kategorie Kampfhund fallen, anzutreffen sind.<BR /><BR /><b>STOL: In der Öffentlichkeit gilt die Leinenpflicht, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln Maulkorbpflicht – für alle Hunde. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/joggerin-in-oberoesterreich-von-hund-tot-gebissen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Die Attacke in Oberösterreich</a> fand aber im häuslichen Umfeld statt.</b><BR />Hintner: Wir hören oft Klagen von Leuten, dass ihre Nachbarn im Kondominium solche Hunde halten. Sie fürchten sich, ihnen im Treppenhaus zu begegnen und flüchten sich hinter die Wohnungstür, wenn sie sie kommen sehen. Im Kondominium gilt Leinenpflicht – keine Maulkorbpflicht. Eine solche wäre aber wichtig. Hunde haben den Instinkt, ein Fluchtobjekt zu verfolgen. Beim Fall in Österreich war wohl schon vorher ein gewisses Gefahrenpotenzial vorhanden, denn zwischen beißen und totbeißen gibt es einen Unterschied. Die Besitzerin war wohl mit dem Hund überfordert. In diesem Fall waren die Folgen katastrophal.<BR /><BR /><b>STOL: Sie haben sich mehrfach für einen verpflichtenden Hundeführerschein ausgesprochen. Würde ein solcher die Situation verbessern?</b><BR />Hintner: Wir als Kammer empfehlen, dass Hundehalter den Hundeführerschein machen müssten. Dabei lernen sie die Spielregeln, wie das Tier gehalten werden muss, welche Herausforderungen es gibt.<BR /><BR /><b>STOL: Auf Wanderwegen muss der Hund an die Leine?</b><BR />Hintner: Ja – oft werden Hunde dort an mehrere Meter langen Leinen geführt. Das ist zu hinterfragen: Der Abstand zwischen Hund und Halter sollte nicht zu groß sein. Wenn man am zum Beispiel am Tappeinerweg unterwegs ist, muss man sich in Acht nehmen, nicht über die Leinen der vorbeikommenden Hunde zu stolpern…<BR /><BR /><b>STOL: Was passiert mit einem Hund, der zugebissen hat?</b><BR />Hintner: Grundsätzlich muss beurteilt werden, wie groß das Gefahrenpotenzial ist. In all jenen Fällen, in denen der Gebissene sich ärztlich versorgen lässt, meldet der Hausarzt oder der behandelnde Arzt der Notaufnahme im Spital den Vorfall dem Tierärztlichen Dienst. Jeder gemeldete Hundebiss in Südtirol wird von uns ins digitale System eingetragen, somit wissen wir von jedem Hund, ob er zum ersten Mal gebissen hat oder ob so etwas schon mehrmals vorgekommen ist. Was dann mit dem Hund passiert, wird von Fall zu Fall entschieden: Im Allgemeinen gilt, dass ein Hund nach Möglichkeit dem Besitzer wieder zurückgegeben wird – unter Auflagen. Die erste Stufe dabei ist, dass der Hund nur mehr mit Maulkorb und an der Leine ausgeführt werden darf. Verschärfend kann ein Halter verpflichtet werden, mit seinem Hund eine Hundeschule zu besuchen, und falls bei dem Tier Verhaltensauffälligkeiten festgestellt wurden, muss der Halter es auf eigene Kosten von einem auf Verhaltensstörungen spezialisierten Tierarzt untersuchen und behandeln lassen. Dies alles natürlich vorausgesetzt, man kann davon ausgehen, dass der Hundebesitzer für fähig befunden wird, das Tier artgerecht zu halten bzw. sich entsprechend darum zu kümmern. Falls nicht, kann das Tier – nachdem der Besitzer schriftlich eingewilligt hat – im Tierheim verbleiben und dann an einen erfahrenen Halter weiter vermittelt werden. Sollte der Besitzer für ungeeignet eingestuft werden, den Hund weiter zu halten, sich aber weigern, die Auflagen zu erfüllen oder ihn abzugeben, kann der Bürgermeister nach einem entsprechen Gutachten des Tierärztlichen Dienstes per Verordnung dafür sorgen, dass das Tier dem Halter entzogen wird.<BR /><BR /><b>STOL: Und wenn es zum schlimmsten Fall kommt – wie nun in Österreich?</b><BR />Hintner: Wenn ein Hundebiss bleibende Schäden verursacht, ist schon zu überlegen, ob die Euthanasie des Hundes nicht das Beste für alle Beteiligten ist; gerade wenn eine Verhaltenstherapie nicht fruchtet. Der Mensch steht im Vordergrund. Leider hatten wir im Trentino einen Fall, wo Tierschützer gegen die Einschläferung eines solchen Hundes auf die Barrikaden gestiegen sind und mit ihrem Rekurs auch Erfolg hatten. Aber welchen Sinn hat es, einen gefährlichen Hund, der aggressiv ist und wegen seines Alters oder anderer Faktoren nicht mehr erzogen werden kann, sein Leben lang in einem Käfig zu halten? Ist das im Sinne des Tierwohls? Wohl kaum.<BR /><BR /><b>STOL: Wären Sie dafür, bestimmte Hunderassen grundsätzlich zu verbieten?</b><BR />Hintner: Wir leben in einer offenen Gesellschaft. Solche Verbote sind schwierig. Der Hundeführerschein wäre aber ein wichtiger Schritt. Für Hunde bestimmter Rassen sollte er verpflichtend sein – damit Mensch und Hund vorbereitet sind.<BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tierarzt-schlaegt-alarm-brauchen-fuehrerschein-fuer-kampfhunde" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mehr zum Thema finden Sie hier.</a><BR />