Indes hat sich der Zustand der 41-Jährigen, die bei dem Unfall erheblich verletzt worden war, gebessert. Sie wurde zum Unfallhergang angehört. Ihre Aussage unterliegt dem Ermittlungsgeheimnis. Die Informationen, die die Carabinieri zum Unfallfahrzeug zusammen getragen haben, dürften die Staatsanwaltschaft veranlasst haben, das technische Gutachten anzuordnen. (STOL hat über den tragischen Unfall berichtet)Am Prüfstand steht auch, ob als Halterin des Wagens die Lenkerin oder deren Mutter aufscheint. Wie durchsickerte, soll der Termin für die Hauptuntersuchung (Revision) seit längerem überfällig, der Wagen selbst 18 Jahre alt gewesen sein. Insofern wird der Gutachter das Fahrzeug auch auf seine grundsätzliche Fahrtauglichkeit zum Unfallzeitpunkt überprüfen.D/rc/stol