<BR /><BR /><BR />Das Berufungsgericht in Trient verurteilte den 50-jährigen Radfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu vier Monaten Haft auf Bewährung, heißt es in einem Bericht der Tageszeitung „L'Adige“. Zudem wurde er zur Zahlung einer vorläufigen Entschädigung von 150.000 Euro an die Hinterbliebenen des 80-jährigen Opfers verpflichtet.<BR /><BR />In erster Instanz war der Mann noch freigesprochen worden. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Berufungsverfahren hingegen eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren beantragt. Die Verteidigung hielt an der Auffassung fest, es habe sich um einen Unfall gehandelt, den nicht ihr Mandant verursacht hatte.<BR /><h3> Kopfverletzungen durch Sturz – Tod nach drei Monaten </h3> Der Zusammenstoß hatte sich im August 2020 auf einem für Fahrräder freigegebenen Wanderweg zwischen Andalo und Molveno ereignet. Die beiden verwickelten Männer waren mit ihren Familien im Urlaub im Trentino. Der Wanderer aus Livorno in der Toskana erlitt beim Sturz nach dem Zusammenprall schwere Kopfverletzungen und starb drei Monate später. Das Gericht sah nun einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfall und dem Tod als gegeben an.<BR /><BR />Der Verteidiger des Radfahrers kündigte an, nach Hinterlegung der Urteilsbegründung das Kassationsgericht anzurufen.