Für ihre Kinder ist ihnen kein Weg zu weit, kein Bobbycar zu schnell und kein Märchenbuch zu lang. Wenn es um die eigenen Kinder geht, versetzen Eltern Berge. Doch manchmal benötigen auch sie Unterstützung bei der Betreuung. Aufgrund der zeitlich flexibleren Einteilung und der familiären Atmosphäre geben viele Eltern ihre Kinder in die Obhut einer Tagesmutter.<BR /><BR />Doch wer darf sich überhaupt Tagesmutter nennen, welche gesetzlichen Normen gibt es und wie wird auch nach Abschluss der Ausbildung die Qualität der Betreuung garantiert? Was, wenn eine Tagesmutter ihren Pflichten keineswegs nachkommt, wie es vor wenigen Tagen in Brixen der Fall war <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/brixen-tagesmutter-soll-auf-2-jaehrige-aufpassen-ist-aber-voellig-betrunken" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a>? <BR /><BR />Pädagogin Andrea* (Name von der Redaktion geändert), die selbst Tagesmütter begleitet und in deren Ausbildung mitwirkt, kennt die Antworten.<BR /><BR /><b>Wer darf sich Tagesmutter nennen? <BR /></b>Andrea: Um Tagesmutter zu werden, wird in der Regel eine rund 14-monatige Ausbildung inklusive zweier Praktika absolviert. In Südtirol wird die Ausbildung zur Tagesmutter von der Landesfachschule für Sozialberufe Hannah Arendt sowie von der Fachschule für Hauswirtschaft und Ernährung angeboten. Bevor die Ausbildung angetreten werden kann, müssen die Bewerber allerdings ein Auswahlgespräch durchlaufen. Dabei werden die Motivationen, sowie die Ausgangslage und die Pädagogische Haltung der Bewerber geprüft.<BR /><BR /><b>Wie verläuft die Ausbildung?<BR /></b>Andrea: Die Ausbildung selbst orientiert sich an den beruflichen Kompetenzen, darunter Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Kommunikation sowie Hauswirtschaft und Ernährung. Auch rechtliche Kenntnisse, wie jene zum Abschließen eines Arbeitsvertrags beispielsweise, stehen auf dem Lehreplan von werdenden Tagesmüttern. Nach erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Absolventen schließlich ein Diplom.<BR /><BR /><b>Wie geht es dann weiter? Wie schafft eine diplomierte Tagesmutter den Sprung in die Berufswelt?<BR /></b>Andrea: Um als Tagesmutter zu arbeiten, wenden sich Absolventen an Sozialgenossenschaften, über diese werden sie dann weiter an Familien vermittelt. Bevor sie allerdings weitervermittelt werden können, müssen sie erneut ein Aufnahmegespräch durchlaufen. Bevor es zur pädagogischen Einführung der werdenden Tagesmutter durch die Sozialgenossenschaft kommt, wird ihr noch ein Wohnungsbesuch abgestattet. <BR />Kurz nach offiziellem Dienstantritt findet ein erster Erfahrungsaustausch statt. Dabei treffen sich mehrere Tagesmütter gemeinsam mir einer Pädagogin der Sozialgenossenschaft, um ihre gesammelten Erfahrungen zu reflektieren und sich auszutauschen.<BR /><BR /><b>Werden die Tagemütter auch später noch begleitet? <BR /></b>Andrea: Tagesmütter müssen sich ständig weiterbilden. Im weiteren Verlauf der Tagesmutterschaft tauschen sich Tagesmütter kontinuierlich sowohl unter sich als auch auch mit den Pädagogen der Sozialgenossenschaften aus. Sei es per Telefon, als auch in Form von weiteren Hausbesuchen und Zusammenkommen zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch. <BR /><BR /><b>Wie wird die Qualität der Betreuung langfristig gewährleistet? <BR /></b>Andrea: Eis gibt bestimmte Vorgaben, an die sich Tagemütter halten müssen: Pro Jahr sind für jede Tagesmutter mindestens 2 Zusammentreffen zum Erfahrungsaustausch und mindestens 24 Stunden themengebunden Weiterbildung verpflichtend. Darüber hinaus werden einer Tagesmutter üblicherweise 2 Mal im Jahr Hausbesuche während ihrer Arbeitszeit abgestattet. Generell ist der gegenseitige Austausch zwischen, Pädagogen, Tagesmütter und Eltern sehr wichtig ist und bei Bedarf stets per Telefon möglich.<BR /><BR /><b>Was, wenn eine Tagesmutter ihren Pflichten nicht nachkommt? Kann die Zertifizierung entzogen werden?<BR /></b>Andrea: Falls es einen triftigen Grund dafür gibt, kann einer Tagesmutter auch die Zertifizierung entzogen werden. Wird der Sozialgenossenschaft gemeldet, dass eine Tagesmutter ihren Pflichte nicht nachkommt, bespricht zuerst ein interdisziplinäres Team den konkreten Fall. Das oberste Gremium der jeweiligen Sozialgemeinschaft entscheidet schließlich, wie weiter verfahren wird. In schweren Fällen kann auch der Titel der Tagesmutter entzogen werden.<BR /><BR /><b>Was sagen Sie zu dem Vorfall in Brixen?<BR /></b>Andrea: Ich denke, dass auch in diesem Falle das interdisziplinäre Team der jeweiligen Sozialgenossenschaft zusammenkommen und anschließend das Gremium über die weitern Maßnahmen entscheiden wird.