Manfred Mussner hält sich bedeckt. Zu den laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Brescia möchte er sich nicht äußern. „Uns ist bekannt, dass mit diesem Flugzeug Jetflüge über das Internet beworben wurden. Spätestens seitdem wir das Verbot ausgesprochen haben, hat in unserem Raum jedoch keine Flugtätigkeit mehr mit besagtem Fluggerät stattgefunden“, sagt er. Auch davor hätten keine Flüge mit besagtem Objekt speziell über Südtirol stattgefunden, zumindest seines Wissens. <BR /><BR /><embed id="dtext86-69307010_quote" /><BR /><BR />Täglich fliegen ungefähr 2000 Linienflugzeuge über Südtiroler Gebiet. „Die Anzahl von Fluggeräten, die im Sichtflug darüber fliegen, also in niedriger Höhe, ist um ein Vielfaches geringer und sehr überschaubar“, sagt er. Auch militärische Kampfjets würden andauernd über Südtirol fliegen, allerdings in Höhen, die am Boden nicht wahrgenommen werden.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1149105_image" /></div> <h3> Das sind die Regeln</h3>Die zivile Luftfahrbehörde ENAC ist für alle Fluggeräte – bemannt oder unbemannt – zuständig, die nicht von der italienischen Luftwaffe oder von einem anderen Staat in Militäreinsätzen geflogen werden. Für sie gelten folgende Auflagen: „Flugzeuge und Hubschrauber müssen die Mindesthöhe von 150 Metern über dem Meeresspiegel einhalten, am Wochenende und an Feiertagen von 300 Metern. Dieser unterste Luftraum fällt in die Kategorie Golf, also G“, weiß Mussner. <BR /><BR />Ausgenommen davon sind Rettungshubschrauber, Polizei- und Militärhubschrauber sowie Hubschrauber, die in der Luftarbeit tätig sind. Dazu gehören z. B. Lawinensprengungen oder Filmaufnahmen mit Hubschraubern. „Ab einer Höhe von circa 6.500 Metern über dem Meer beginnt die Luftraumkategorie Charlie, also C. Diese ist den Linienflugzeugen und den zivilen Jets vorbehalten.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-69307014_quote" /><BR /><BR />Für Naturparks und sensible Zonen gelten Sonderregelungen, für das gesamte Gebiet der Dolomiten nicht. Allgemein ist in Südtirol keine genaue Kontrolle der jeweiligen Flughöhe möglich. „Der Luftraum G steht nicht unter ziviler Radarüberwachung.“ In der Regel würden sich die meisten Piloten trotzdem an die Mindestflughöhen halten, da das Risiko, welches mit einer Verletzung der Flugregelungen zusammenhängt, im Falle eines Unfalls oder einer Kollision mit einem anderen Fluggerät zu hoch wäre“, so der ENAC-Leiter.<BR /><BR /> Eine Genehmigung braucht man nicht: Wenn alle Zulassung- und Wartungspapiere eines Fluggerätes in Ordnung sind und alle Flugregelungen eingehalten werden, darf im Regelfall geflogen werden. „Auch der Pilot muss natürlich mit seinen Scheinen und Berechtigungen alle Auflagen erfüllen“, so Mussner.