Auf verwaltungsrechtlicher Ebene bestehen die drei Organisationen, die gegen das Entnahmedekret Rekurs eingereicht haben, auf einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache selbst – sogar, falls bis dahin auch der zweite Schadwolf von Planeil erlegt sein sollte. <BR /><BR />Auf Tiertötung stehen 4 Monate bis 2 Jahre Haft. Damit dieser Straftatbestand im Sinne von Art 544bis StGB erfüllt ist, müssen aber Grausamkeit und das Fehlen einer Notwendigkeit vorliegen. Mit welchen Argumenten die LAV dies in ihrer Strafanzeige begründen will, ist vorerst unklar. Unmissverständlich ist hingegen deren Verurteilung des erfolgten Abschusses als „barbarische Exekution.“ Wie sich der LAV-Verantwortliche für Wildtiere, Massimo Vitturi, in einer Aussendung überzeugt zeigt, hätte der Wolf gerettet werden können, wenn nur ordnungsgemäß Schutzmaßnahmen umgesetzt worden wären: Die Nutztiere hätten sich jedoch zum Zeitpunkt des Angriffs außerhalb der Schutzzäune aufgehalten, und zur Verteidigung seien Hütehunde und keine Wachhunde eingesetzt worden.<h3> „Todesstrafe, die nicht zu rechtfertigen“ sei </h3>Die Präsidentin von Enpa Trentino, Ivana Sandri, bezeichnet den Abschuss als „Todesstrafe, die nicht zu rechtfertigen“ sei. Enpa werde sich nicht „mit dieser Verzerrung der Wissenschaft zufrieden geben, bei der es ausreicht, wahllos ein paar Wölfe zu schießen, um die Bevölkerung zu besänftigen“, heißt es in einer Aussendung.<BR /><BR />Ins selbe Horn bläst der World Wild Life Fund: Zwei Wölfe wahllos zu erlegen, löse das Problem nicht. Wie einige Studien zu diesem Thema zeigen würden, sei das Erlegen einzelner Wölfe mittel- bis langfristig nämlich kein wirksames Mittel zur Abschreckung. Andere Wölfe würden deren Platz einnehmen und weiter Nutztiere reißen, wenn keine geeigneten Vorbeugemaßnahmen umgesetzt werden, die als einzige eine dauerhafte Wirksamkeit garantieren würden, so die Aussendung. Bei der Verbreitung geeigneter Präventionsstrategien hinke Südtirol weit hinterher. <BR /><h3> Werden auf meritorischem Urteil zum Rekurs beharren</h3>Wie berichtet, hatten LAV, ENPA und Lncd die Aussetzung des Abschussdekretes für die Schadwölfe von Planeil im Eilverfahren beantragt, und waren sowohl vor dem Verwaltungsgericht als auch vor dem Staatsrat gescheitert. Am 9. September wird das Verwaltungsgericht in kollegialer Zusammensetzung über die Aussetzung befinden. Der Rechtsanwalt der drei Tierschutzorganisationen, Paolo Letrari, hat inzwischen angekündigt, dass man auf jeden Fall auf einem meritorischen Urteil zum Rekurs beharren werde – auch, wenn bis dahin schon beide Abschüsse durchgeführt worden sein sollten.