Die Kinder- und Jugendanwältin bzw. der Kinder- und Jugendanwalt wird, nach einer Anhörung vor den Abgeordneten, unter jenen Personen gewählt, die sich termingerecht um das Amt beworben haben und die die nötigen Voraussetzungen dafür erfüllen.Diese sind: Universitätsabschluss, Zweisprachigkeitsnachweis A und nachgewiesene Kompetenz oder Berufserfahrung im Kinder- und Jugendbereich.Details zum Verfahren sowie das einschlägige Landesgesetz können auf der Homepage des Landtags eingesehen werden.Der letzte Termin für eine Bewerbung ist der 9. Februar 2012. Die Bewerbungen sind schriftlich, auf stempelfreiem Papier und in freier Form an das Präsidium des Landtags zu richten.