Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Frau einem stark unterernährten Bewohner Nahrung versehentlich in die Blutbahn statt in den Magen gepumpt hatte.Der 52-Jährige starb an den Folgen. Das sei ein grober, vermeidbarer Fehler gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch.Aber auch die vorgefundenen Verhältnisse in dem Alten- und Pflegeheim seien „weit weg von dem, was man sich wünschen würde“.dpa