Samstag, 13. Mai 2023

Nebenjob nicht erlaubt: Lehrerin muss über 20.000 Euro zahlen

Eine Lehrerin, die im Pustertal tätig war, ist vom Rechnungshof zur Rückzahlung von 20.837 Euro an ihren Arbeitgeber – das Land – verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof legte ihr zur Last, in den Jahren 2016 bis 2020 neben ihrem eigentlichen Lehrberuf Geld durch Verkaufstätigkeiten für eine Privatfirma verdient zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Lehrerin vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt zu haben. - Foto: © shutterstock

Handelstätigkeiten seien öffentlich Angestellten aber untersagt, auch, um Interessenskonflikte zu vermeiden.

Die Staatsanwaltschaft hatte der Lehrerin vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt zu haben. Das sah auch der Richtersenat (Vorsitz Enrico Marinaro) so: Der Betroffenen sei die Inkompatibilität ihrer Nebentätigkeit mit dem öffentlichen Dienst durchaus bewusst gewesen.

Zwar habe sie bei der Schule um eine Genehmigung angesucht, dabei habe sie aber essenzielle Aspekte ausgelassen, womit der Schuldirektor sich kein genaues Bild von der Nebentätigkeit habe machen können. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

rc

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