Öffentliche Bedienstete dürfen derzeit 30 Prozent der Bruttoentlohnung über eine zusätzliche Nebentätigkeit erwirtschaften. Jetzt allerdings könnte der Nebenjob für manche nicht mehr genehmigt werden. <BR /><BR />Südtirol ist bei den Nebenjobs seiner öffentlich Bediensteten viel großzügiger als der Staat im restlichen Italien. Möglich macht es die primäre Kompetenz für das Personalwesen. Dieser beschert den öffentlichen Mitarbeitern einen satten Einkommensfreibetrag aus einer privaten Tätigkeit. Zudem dürfen sie im Regelfall bis zu 30 Prozent des Bruttogehalts in der jeweiligen Funktionsebene über eine Zusatz-Nebentätigkeit erwirtschaften. <BR /><BR />Die Privatwirtschaft hatte damals keine Freude: Trotzdem wurde 2018 das Limit für Fachlehrer an Berufsschulen und Musiklehrer sogar auf 50 Prozent angehoben. Das Argument: Man finde sonst kein Personal mehr.<h3> Nur wenige Ausnahmen</h3>Zu Jahresbeginn werden die Anträge auf Nebentätigkeit von den Mitarbeitern gestellt. Jeder einzelne davon ist zu genehmigen. Bis auf einige Ausnahmen bei Verwaltungsräten von Landesgesellschaften oder Friedensrichtern werden bis auf weiteres keine Genehmigungen ausgestellt, bestätigte die Personalabteilung auf Anfrage.<BR /><BR />Laut Vorgaben muss es sich um eine „gelegentliche“ Nebentätigkeit handeln, Beispiel ist ein Musiklehrer, der ab und an ein Konzert gibt. Aber: Schon des Längeren sei aufgefallen, dass es sich bei manchen Nebenjobs nicht um gelegentliche, sondern um kontinuierliche Tätigkeiten handelt. „Wenn jemand einen Vertrag von der Privatwirtschaft erhält, ist das nicht mehr gelegentlich“, heißt es aus der Personalabteilung. Und auch Generaldirektor Alexander Steiner sagt: „Es geht um eine genauere Definition von gelegentlich.“<h3> Gewerkschaften sind verärgert</h3>Jetzt geht der Ball an die Landesregierung. Aufgrund eines Vermerks der Personalabteiltung soll diese soll am Dienstag entscheiden, ob die Deckelung auf 30 bzw. 50 Prozent weiterhin reicht, um einen Nebenjob als gelegentlich durchgehen zu lassen. Oder ob, wie es die Personalabteilung vorschlägt, die Zügel mit genauen Kriterien angezogen werden. Ist dem so, können sich manche ihren Nebenjob wohl abschminken.<BR /><BR />Erbost sind die Gewerkschaften. „Wir wissen von nichts“, so ASGB und CGIL/AGB Rechtlich sei die Nebentätigkeit zwar eine einseitige Bestimmung der Verwaltung. „Zumindest eine Mitteilung, dass man die Sache anders gestalten möchte, wäre aber nicht zu viel“, ärgert sich Ulli Bauhofer CGIL/AGB. Die Ansuchen um Nebentätigkeit hätten stark zugenommen. Zahlen gehe es noch keine. „Aber auch im öffentlichen Dienst kommen die Leuten einfach nicht mehr über die Runden“, vermutet Bauhofer.<BR />