Vergangenen Sommer hatte man mit einem entsprechenden Artikel im Omnibus-Gesetz die grundsätzliche Voraussetzung geschaffen. Personallandesrätin Magdalena Amhof damals: „Es ging uns darum, die Regelung zu vereinfachen und verschiedene Hürden aus dem Weg zu räumen, denn grundsätzlich sollten öffentlich Bedienstete durchaus die Möglichkeit haben, etwas dazuzuverdienen.“ Und so fiel die bis dato geltende Obergrenze von 30 Prozent des Jahresbruttogehaltes, die öffentlich Bedienstete durch Nebentätigkeiten dazuverdienen durften. Und auch für Teilzeitarbeitskräfte sind Nebentätigkeiten nun erlaubt. Oder auch andersherum: Wer eigentlich als Koch arbeitet, soll nun auch Stunden als Berufsschullehrer in Teilzeit übernehmen können. <h3> Kleingedrucktes fehlt</h3>Soll, denn noch fehlt das „Kleingedruckte“ – und damit „die rechtliche Grundlage“, kritisiert Andreas Unterkircher, Obmann der Gewerkschaft AGO. Er weiß: „Körperschaften wie Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften, aber auch die Landesverwaltung selbst zögern, entsprechende Anfragen zu genehmigen. Keiner will eventuelle Rückzahlungen für die Bediensteten riskieren“, erklärt Unterkircher. In einem Schreiben hat die Gewerkschaft daher die Landesrätin aufgefordert, entsprechend tätig zu werden. „Was fehlt, ist der notwendige Beschluss der Landesregierung mit den genauen Details. Dort trifft man sich jede Woche zu einer Sitzung, wenn man will, ist das Problem also schnell gelöst“, sagt Unterkircher. <h3> Verordnung wird umgeschrieben</h3>Personallandesrätin Magdalena Amhof beruhigt: „Die Verordnung kommt zeitnah.“ Eigentlich sei sie schon geschrieben gewesen – mit allen notwendigen Details. Doch eben diese Details gehörten laut dem Amt für institutionelle Angelegenheiten nicht in die Verordnung, erklärt Amhof. Nun schreibe man die Verordnung um, und die Details regle man in einer anderen Form, eventuell über ein Rundschreiben.