Möglich macht dies die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Mittwoch, das den Aussetzungsantrag des Dachverbands- für Natur und- Umweltschutz abgewiesen hat.Die Begründung: Der Dachverband habe in dieser Angelegenheit keine Klageberechtigung, da er nicht befugt sei, denkmalpflegerische Interessen zu vertreten.Weiters, so argumentiert das Verwaltungsgericht, habe das Land Südtirol in Sachen Denkmalschutz primäre Zuständigkeit, womit das Argument nicht gelte, es gebe einen staatlich vorgesehenen und automatischen Schutz für Gebäude, die älter als 70 Jahre und in öffentlichem Besitz sind, für die Negrelli-Halle.pir