Der 43-Jährige war schon auf der langen Patientenliste des Spitals von Brescia, in dem Stammzellentherapie nach der „Stamina-Methode“ angeboten wird. Jetzt hat der Richtersenat am Bozner Landesgericht die richterliche Verfügung, die die Behandlung ermöglicht hätte, aufgehoben – und den Mann möglicherweise vor gefährlichen Folgen bewahrt.