Dienstag, 3. März 2020
Neuabgrenzung des Naturparks
Die Landesregierung hat am Dienstag die von der Gemeinde Toblach beantragte Abänderung zur landschaftlichen Unterschutzstellung des Naturparks Drei Zinnen grundsätzlich genehmigt.
Mit dem Beschluss der Landesregierung darf der Schotter aus dem Höhlensteintal nun weiterhin verarbeitet werden. - Foto: © LPA/Konrad Stockner