Das Landesverzeichnis der sog. wesentlichen Betreuungsstandards (WBS) legt die fachärztlichen Leistungen fest, die im Rahmen des Landesgesundheitsdienstes gemäß den Bestimmungen zur Kostenbeteiligung der Bürger an der Gesundheitsausgabe („Ticket“) ambulant erbracht werden können. Es handelt sich dabei um rund 2000 Leistungen. Das Verzeichnis hat sich dabei an den staatlichen Vorgaben zu orientieren. <BR /><BR />Zu den insgesamt 24 von Rom neu aufgenommenen Leistungen gehören: die operative Behandlung des Tarsaltunnelsyndroms; die panretinale Fotokoagulation (komplette Behandlung mit bis zu 4 Sitzungen), eine Art Laserbehandlung für das Auge bei einigen Netzhauterkrankungen; Atemtest zur Untersuchung der Bauchspeicheldrüsenfunktion; Daumenamputation;; Stanzbiopsie der Brust, sowohl ultraschall- als auch röntgengesteuert; Computertomografie der Zahnreihen (Dentalscan); mehrphasige Computertomografie der Leber; Ganzkörper-Computertomografie zur sog. Staging-Untersuchung (zur Abklärung der Ausbreitung eines Tumors; ohne Kontrastmittel); Kipptischtest zur Abklärung von Ohnmachten; Photochemotherapie zur Behandlung ausgeprägterer Formen bestimmter Hauterkrankungen; Darmspiegelung mit Biopsie sowohl für einen als auch mehrere Darmabschnitte; pränatale zytogenetische Diagnostik (z.B. zur Früherkennung von Trisomien 13, 18, 21); Analyse von Gensequenzen geringer Komplexität sowie Mutationsanalysen für genetisch bedingte Krankheiten (bis zu 31 Gene).<BR /><BR />Nicht alle Leistungen sind dabei für die Südtiroler Bevölkerung tatsächlich neu, da sie zum Teil bereits bisher als sogenannte extra WBS's oder auch z.B. stationär bereits erbracht worden sind. <BR /><BR />Wichtig: Verschreibungen, die vor dem heutigen Stichtag ausgestellt wurden, bleiben bis zum 30. Dezember 2025 gültig.