Die Wölfe hatten seit Anfang des Sommers auf mehreren Almen, die als Weideschutzgebiet ausgewiesen sind, zahlreiche Nutztiere gerissen, darunter Rinder. Die Grundanforderungen für eine Entnahmeverfügung sind laut der Bewertung der Experten des Landesforstdienstes und der Juristen des Landes gegeben. <BR /><BR />Die Wolfspopulation im Land sei keineswegs gefährdet – für die Präsenz von 29 Tieren gibt es eindeutige Nachweise; in den vergangenen 10 Jahren ist die Population auch stetig gewachsen. Das bestätigt auch das Gutachten von Univ. Prof. Klaus Hackländer, Leiter des Instituts für Wildbiologie und Jagdwirtschaft der Universität für Bodenkultur Wien (Boku). Er hat im Auftrag des Landes eine allgemeine Bewertung der Wolfspopulation vorgenommen. Die Argumente darin gelten auch für diese zweite Entnahmeermächtigung.<h3> Entnahme obliegt dem Landesforstkorps</h3>Derzeit befinden sich noch Weidetiere auf den Almen und laut der heute unterzeichneten Ermächtigung können in einem Umkreis von 10 Quadratkilometern der nachgewiesenen Risse 2 Wölfe entnommen werden. Die Entnahme obliegt dem Landesforstkorps. Die Entnahmeermächtigung hat eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. <h3> Zweite Ermächtigung</h3>Diese Ermächtigung ist die zweite innerhalb einer Woche: Am 9. September hatte der Landeshauptmann die <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/verfuegung-nun-sollen-in-suedtirol-die-ersten-2-woelfe-geschossen-werden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Ermächtigung zur Entnahme von 2 Wölfen</a> im Gebiet um Mühlwald unterzeichnet, die das Verwaltungsgericht Bozen am 14. September nach Anfechtung durch Tierschutzorganisationen einstweilig ausgesetzt hat <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mit-wolfsabschuss-wird-es-vorerst-nichts-gericht-setzt-dekret-aus" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet). </a><BR /><BR />Die Ermächtigung wurde nach einer ausführlichen Prüfung der Gutachten, die von der Wildbeobachtungsstelle und der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) eingegangen sind, von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung des Landes ausgearbeitet.<h3> Aussetzung wahrscheinlich</h3>Aber auch der zweiten Abschussverordnung könnte es so ergehen wie der ersten, wenn Tierschützer erneut Rekurs beim Verwaltungsgericht in Bozen einlegen. Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/tag/Wolf%20und%20B%C3%A4r" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr zum Thema. </a>