Mittwoch, 25. Juli 2018

Neue Gentechnik-Verfahren unterliegen Auflagen nach EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch in Luxemburg entschieden, dass mit der Mutagenese-Technologie manipulierte Pflanzensorten rechtlich als gentechnisch verändert gelten und somit auch als „gentechnisch veränderte Organismen” (GVO) gekennzeichnet werden müssen. Davon ausgenommen seien die mit Mutagenese-Verfahren gewonnenen Organismen, die seit langem als sicher gelten.

EU-Staaten steht es frei, Organismen der GVO-Richtlinie zu unterwerfen Foto: APA (dpa)









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by