Vier Jahre lang wird der neue Landesschulrat im Amt bleiben, in dem alle Kategorien der Kindergarten- und Schulgemeinschaft vertreten sind.Was die Vertretungen der Schüler und Eltern angeht, so werden diese bereits vorab im Rahmen der Vollversammlung der entsprechenden Landesbeiräte gewählt.Für die Abwicklung der Wahlen auf Schul- und Kindergarten-Ebene sind die Schulen und Kindergärten zuständig. Sie erstellen die Verzeichnisse der Wählenden, richten die Wahlämter ein, führen die Wahlen durch und übermitteln die Ergebnisse an die Landeswahlkommission. Kandidatenlisten bis 30. März einreichenAb dem 12. und bis zum 20. März (12 Uhr) können die Kandidatenlisten für die verschiedenen Kategorien der Wählenden (Inspektoren und Direktoren, Lehrpersonen einschließlich Lehrpersonen der Zweiten Sprache und Fachkräfte des Kindergartens, Mitarbeitende für Integration, Verwaltungspersonal) eingereicht werden. Sie sind im Sekretariat der Landeswahlkommission im Italienischen Schulamt, "Plaza-Gebäude" (Neubruchweg 2, Bozen), abzugeben, und zwar von einem Unterzeichnenden der entsprechenden Liste.