Auf den 21. November ist die Vorverhandlung für Stefan Lechner festgesetzt, dem zur Last gelegt wird, den verheerenden Verkehrsunfall vom 5. Jänner 2020 in Luttach verursacht zu haben, bei dem 7 junge Menschen ihr Leben verloren haben und weitere 7 teils schwer verletzt wurden. Am 26. Jänner 2023 muss sich ein weiterer Beteiligter am Unfall vor dem Zivilgericht in Bozen verantworten. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft wirft Stefan Lechner fahrlässige Tötung im Straßenverkehr („omicidio stradale“, Art. 589bis StGB) und fahrlässige schwere bzw. schwerste Körperverletzung im Straßenverkehr (Art. 590bis StGB) vor. Lechners Versicherung hat bereits insgesamt 10 Millionen Euro an die Opfer bzw. deren Hinterbliebene ausgezahlt.<BR /><BR />Nun erhebt ein schwerst verletztes Unfallopfer bzw. dessen Familie und die Pflegekassen, die für seine Betreuung aufkommen, Vorwürfe gegen den Busfahrer und verklagt ihn, die Firma, für die arbeitete und die Haftpflichtversicherung des Busunternehmens. Letztere müsste im Fall einer Verurteilung für den Schaden aufkommen. <h3> 30 Prozent Mitschuld des Busfahrers?</h3>In der Klageschrift wird von einer 30-prozentigen Mitschuld des Busfahrers ausgegangen. Laut Gesetz haftet der Beförderer für Schadensfälle, wenn er nicht beweisen kann, dass er alles getan hat, um den Schaden zu verhindern. Und genau das habe der Busfahrer nach Auffassung der Kläger, die von der Rechtsanwaltskanzlei Markus Wenter und Rosalba Marsico vertreten werden, verabsäumt. <BR /><BR />Wie berichtet, wohnten die jungen Leute in einer Pension, die sich taleinwärts schauend rechts von der Staatsstraße befindet. Über eine Brücke gelangen die Pensionsgäste zu ihrer Unterkunft. Der Bus war von der entgegengesetzten Seite gekommen, hatte auf der Höhe der Brücke angehalten und die Fahrgäste aussteigen lassen, womit diese zwangsläufig die Straße überqueren mussten.<BR /><BR />Da der Busfahrer ortskundig war, hätte er nur ein paar 100 Meter weiterfahren, vor dem Gelände des Weißen Kreuzes wenden und zur Brücke zurückfahren müssen: Wenn er sich so verhalten hätte, wäre der Unfall sicherlich nicht passiert, sind die Kläger überzeugt. Dem Busfahrer hätte demnach bewusst sein müssen, dass sich eine gefährliche und bedrohliche Situation ergibt, wenn 40 Personen nachts im Winter die Straße überqueren, wird die Haftung begründet.<h3> Lichthupe: Sichtbarkeit der Fußgänger beeinträchtigt</h3> Ein zweiter Punkt, zu dem auch Parteiengutachter Nicola Dinon Stellung genommen hat, betrifft die Lichthupe, die der Busfahrer eingesetzt habe. Er habe wiederholt das Fernlicht in Richtung des Audi TT eingeschaltet. Die Augen von Stefan Lechner seien aber – mit erweiteren Pupillen – an die Dunkelheit angepasst gewesen. Durch das Fernlicht sei die Sichtbarkeit der Fußgänger beeinträchtigt gewesen, glauben die Kläger. Lechner sei geblendet gewesen und instinktiv nach rechts ausgewichen, wodurch der Audi direkt auf die große Gruppe auf der Straße zugesteuert war. <BR /><BR />Für den Kläger hatte der Unfall verheerende Folgen. Der junge Mann erlitt – neben zahlreichen anderen – eine schwere Hirnverletzung, die laut Gutachten zu dauerhaften Schädigungen führte. Ein Dreivierteljahr war er in Kliniken bzw. einem Reha-Zentrum, inzwischen wird er von seinen Eltern rund um die Uhr zu Hause gepflegt. Der zum Zeitpunkt des Unfalls 25-Jährige sei für die elementarsten Bedürfnisse auf die Hilfe Dritter angewiesen – eine normales Leben könne er nicht führen. <BR /><BR /> Aufgrund des erlittenen Schadens, der bisherigen Auslagen seiner Kranken- und Pflegekasse sowie den in Zukunft zu erwartenden Kosten angesichts eines Gesundheitszustandes, der sich weder physisch noch psychisch verbessern lasse, fordert die Familie des Klägers 3,7 Millionen Euro Schadenersatz. Am 26. Jänner 2023 findet vor dem Zivilrichter in Bozen die erste Verhandlung statt.<BR />