War bisher eine minimale Windgeschwindigkeit von fünf Meter pro Sekunde Voraussetzung, sind es künftig sechs Meter. Damit sollen die Anlagen rentabel betrieben werden können, so Landeshauptmann Luis Durnwalder.Auch die maximale Höhe, auf der Windparks gebaut werden dürfen, wurde von 2500 Meter auf 2600 Meter angehoben. Dadurch soll es auch in strukturschwachen Zonen möglich werden, Windräder aufzustellen.Die Richtlinien sehen weiters vor, dass keine Windkraftanlagen in der Talsohle, in Naturparks, Bannzonen, in Gebieten ohne geeignete Zufahrt, ohne eine ausreichende Anzahl von Stromabnehmern errichtet werden dürfen. Laut Landeshauptmann Durnwalder kämen bei Anwendung der neuen Kriterien Standorte in den Gemeinden Brenner, Sarntal, Ritten, Pfitsch, Villanders und auf der Plose, am Jaufenpass und am Watles für die Errichtung von Windparks in Frage.„Damit gibt es einige Zonen mehr, wo Windparks möglich sind. Jetzt wird Projekt für Projekt geprüft”, erklärte Landeshauptmann Luis Durnwalder.stol