Das Gesetz bringt Vereinfachungen auf bürokratischer und technischer Ebene. Künftig kann die Asche eines Verstorbenen verstreut oder im Familienkreis aufbewahrt werden; die Urne kann in abbaubarem Material im Familiengrab beigesetzt werden.Auf jedem Friedhof können zudem Tafeln mit den Namen der Verstorbenen, deren Asche verstreut wurde oder aufbewahrt wird, angebracht werden.„Mit Durchführungsbestimmungen werden die Einzelheiten zur Feuerbestattung geregelt. Darin wird es genaue Vorgaben zur Verstreuung der Asche geben“, so Landesrat Theiner, der betont, dass das Land die Neuerungen bei Bestattungen bestmöglich mit den ortsüblichen Gebräuchen und Traditionen verbinden wolle.Das neue Bestattungsgesetz des Landes Südtirol schafft aber auch überholte Bestimmungen ab.Hinfällig ist sind die Vorschriften zur Überführung des Leichnams in doppelten Zinn- und Holzsärgen und die Verabreichung der Formalinspritze in den Sommermonaten. Für die Ausstellung der Sterbeurkunde ist künftig ein einziger Arzt zuständig.