Künftig gelte eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Auftritte und für mehrere Straßen und Plätze, in denen ein Verbot herrscht: Museumstraße, Lauben, Obstplatz, Rathausplatz, Goethestraße, Mustergasse, Raingasse, Walthergalerie, Greifpassage. Neu dazu kommen die Waaggasse, der Kornplatz, die Ecke Goethestraße-L.d.Vincistraße, die Sernesigalerie und die Unterführung a, Verdiplatz.Gespielt werden darf nur zwischen 10 und 12 Uhr und zwischen 16 und 19 Uhr. Vergeben werden wie bisher zehn Genehmigungen pro Woche, die jeweils drei Tage lang gelten. Neu ist, dass diese Genehmigung nur einmal pro Woche angefordert werden kann und dass die Antragsteller angeben müssen, wo sie während des Aufenthalts in Bozen anzutreffen sind bzw. ihren Schlafplatz haben. Die Verwaltungsstrafen sind gleich geblieben: Ein Straßenkünstler muss zwischen 50 und 500 Euro zahlen, wenn er ohne Genehmigung auftritt. Außerdem werden die Instrumente zur Ausübung der Tätigkeit beschlagnahmt, um zu vermeiden, dass die Betreffenden weiterspielen. Die Geräte bzw. Instrumente können erst am Abend wieder abgeholt werden.