Und diese tun im Zusammenspiel mit den verhängten Bußgeldern allem Anschein nach ihre Wirkung. <BR /><BR />Nach Angabe der Bozner Stadtpolizei wurden allein in Bozen 210 Bußgelder für die Lenker von Elektrorollern verhängt, wobei die meisten Strafen das fehlende Kennzeichen und das Nichttragen eines Helms betrafen. Das Kennzeichen ist seit Mai vorgeschrieben, am vergangenen Donnerstag folgte die Pflichtversicherung. „Die Regelung ist nun vollständig, wobei es sich hier um eine spezifische Versicherung handelt, die weder in der Polizze des Familienoberhaupts noch in den üblichen Unfallversicherungen enthalten ist“, erklärte Fabrizio Piras, Kommandant der Bozner Stadtpolizei gegenüber der „Alto Adige“.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1337925_image" /></div> <BR /><BR />Die Versicherungsgesellschaften müssen sich wohl erst selbst in die Materie einarbeiten, da bisher nur wenige diesen Versicherungsschutz anbieten würden. Die Kosten für Basisvarianten beginnen bei 30 bis 60 Euro, können aber auch mehrere hundert Euro betragen. Ohne Versicherung riskiert man eine Geldstrafe von 100 Euro, die Beschlagnahmung des Rollers ist nicht vorgesehen.<BR /><BR /><b>180 Bußgelder im ersten Halbjahr 2026 für Radfahrer</b><BR /><BR />Wie Piras weiter ausführt, habe die Anzahl der Elektroroller nach Einführung der Vorschriften deutlich abgenommen. Mit der Kontrolle der Versicherung habe man bereits begonnen, sie wird anhand des Kennzeichens über die staatliche Datenbank durchgeführt. Das neue Regelwerk für die Elektroroller erstreckt sich indessen von einem Mindestalter (14 Jahre), der Helmpflicht sowie dem Verbot der Beförderung von Mitfahrern bis hin zur Ausstattung mit Brems-, Vorder- und Rücklicht sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen (20 km/h auf Straßen, 6 km/h in Fußgängerzonen, wo das Fahren erlaubt ist). Unterdessen weist Piras auch auf Verstöße von Radfahrern – mit oder ohne E-Motor – hin: Allein im ersten Halbjahr 2026 wurden 180 Bußgelder gegen Radfahrer verhängt.