Die Minister der EU-Staaten haben die Änderung gebilligt, mit der unter anderem Familien und Menschen mit Behinderung neue Rechte bekommen und jeder leichter an eine Entschädigung kommen soll, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt. Einige Anpassungen können aber auch zu Lasten von Verbrauchern gehen.<h3> Das gilt künftig bei Verspätungen</h3>Besonders über die Regeln für Verspätungen hatten Europaparlament und Staaten lange gestritten. Ursprünglich wollten die EU-Staaten, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.<BR /><BR />Die Bedingungen bleiben nun aber im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat.<BR /><BR />Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei bis zu 1500 Kilometern), 400 Euro (bei bis zu 3500 Kilometern) und 600 Euro (bei mehr als 3500 Kilometern Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet)<BR /><BR />Diese Schwellen gelten auch, wenn der Flug ganz gestrichen wurde, solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.<BR /><BR />Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Bodenabfertigungsdienstleistern. Die Airline muss in diesem Fall allerdings nachweisen, dass die Umstände die Störung unmittelbar verursacht haben.<BR /><BR />Neu ist außerdem: Die Airline muss Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden haben neun Monate Zeit, dies zu tun. Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.<BR /><BR />Bisher macht nur ein Bruchteil der Betroffenen solch einen Anspruch geltend. Ein Ziel der Reform ist, dass die Beantragung leichter wird.<h3> Das kommt außerdem</h3>Neu eingeführt werden zudem folgende Regelungen:<BR /><BR />– <b>Preisangabe:</b> Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll den Preisvergleich erleichtern. Airlines können trotzdem günstigere Tickets für Passagiere anbieten, die freiwillig auf einen großen Rucksack an Bord verzichten.<BR /><BR /> – <b>Gebühren:</b> Kinder unter 14 Jahren dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.<BR /><BR /> – <b>Störungen:</b> Künftig muss klarer formuliert sein, welche Ansprüche Fluggäste bei Störungen haben. Nach zwei Stunden Wartezeit sind das Erfrischungen, nach drei Stunden eine Mahlzeit, danach jeweils nach fünf Stunden eine Mahlzeit (maximal drei Mahlzeiten pro Tag). Außerdem haben sie ein Recht auf Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Sind Übernachtungen nötig, sollen die Fluggäste kostenlos in einem Hotel untergebracht und kostenlos vom Flughafen zur Unterkunft und zurückgebracht werden. Leistet die Airline die Unterstützung nicht, können Passagiere selbst angemessene Lösungen finden und später eine Erstattung beantragen.<BR /><BR /> – <b>Beförderung:</b> Fluggäste haben bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nahe dem Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren. Die Reisebedingungen müssen aber vergleichbar sein. Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen also nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen. Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste sich ihre Reise selbst organisieren. Die Fluggesellschaft muss maximal das Vierfache des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher warn die Höhe nicht fest gedeckelt – bei besonders günstigen Ursprungstickets und teuren Tickets am Tag selbst kann die Reform also eine Verschlechterung bedeuten.<BR /><BR /> – <b>Downgrade:</b> Wer in einer schlechteren Flugklasse reisen muss („Downgrade“), soll innerhalb von 14 Tagen automatisch einen Teil des gezahlten Geldes erstattet bekommen. Die Höhe richtet sich nach dem individuellen Flugpreis und der Entfernung.<BR /><BR /> – <b>„No-show“:</b> Wer Hin- und Rückflug zusammen bucht, aber den Hinflug oder Teile davon nicht antritt („No-show“), darf trotzdem den Rückflug nehmen. Dafür darf zudem keine Extragebühr anfallen. Das ist relevant, weil es in der Praxis manchmal günstiger sein kann, Flüge zusammen zu buchen, und Passagiere deshalb bewusst einen Teil nicht antreten – oder aber ohne Hintergedanken einen Flug ungewollt verpassen.<BR /><BR /><BR />Die neuen Regeln gelten nach Angaben des Rates ab 2027 für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie demnach nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat. Künftig soll es ein freiwilliges EU-Siegel für Fluggastrechte geben, mit dem Airlines zeigen können, dass für sie die EU-Vorschriften gelten.<h3> Was sich außerdem bald ändern soll</h3>Unabhängig von den neuen Regeln haben sich Vertreter des Europaparlaments und der Mitgliedstaaten im Juni auf Änderungen bei der Durchsetzung von Reiserechten geeinigt. Sie müssen noch formell von Rat und Parlament bestätigt werden und sollen dann nach Angaben des Rates zur gleichen Zeit wirksam werden wie die jetzt beschlossene Fluggastrechte-Reform.<BR /><BR /><BR /> Demnach soll ein einheitliches Formular eingeführt werden, mit dem Passagiere Anträge auf Entschädigung oder Erstattung stellen können. Die Unternehmen können aber trotzdem weiter eigene Formulare oder Apps nutzen. Auch soll künftig klar sein: Wenn ein Flug annulliert wird, bekommen die Passagiere ihr Geld vollständig rückerstattet. Ebenso darf laut dem Rat der Europäischen Union keine Vermittlergebühr einbehalten werden. Ausgenommen sind etwa lokale Reisebüros, wenn sie die Passagiere zu Beginn des Buchungsvorgang klar über diese Regelung informiert haben.