Neue Regelungen für öffentliche Veranstaltungen: Mehr Zuständigkeiten für Bürgermeister
Für Veranstaltungen ohne Gewinnabsicht und ohne Eintrittsgebühr ist in Zukunft immer der Bürgermeister zuständig, auch wenn diese die Dauer von zwei Tagen überschreiten oder für mehr als zweitausend Personen zugänglich sind.