Ob sich die Mieter einer Wohnung des Wohnbauinstitutes (Wobi) berechtigte Sorgen machen müssen oder ob es sich um ein reines Wahlkampf-Scharmützel handelt, wird sich wohl erst nach den Wahlen herausstellen. Fakt ist, dass für die Zuweisung einer Sozialwohnung nun die Einheitliche Vermögens- und Einkommenserklärung EVEE herangezogen wird. Wohnbau-Experte beim ASGB und Team K-Landtagskandidat Peintner befürchtet jedenfalls, dass künftig auch bestehende Verträge mit dieser Regelung neu bewertet werden, die derzeitigen Mieten in der Folge dann um bis zu 30 Prozent steigen könnten. <h3> Alleinerziehende fällt durch Rost</h3>Überhaupt sei die EVEE als Zugangskriterium zu einer Sozialwohnung „völlig ungerecht“, so Peitner. Ihm liege der Fall einer alleinerziehenden Mutter vor, die mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro brutto plus den Alimenten, die sie für das Kind erhalte, laut soeben veröffentlichter Rangordnung kein Anrecht auf eine Wobi-Wohnung habe. Schuld daran sei laut Peintner, dass das Einkommen für die Bewertung für die Rangliste weit niedriger bewertet werde als bislang. „De facto wurde mit diesem Schritt die soziale Miete abgeschafft“, ärgert sich der Wohnbau-Experte. Vor allem auch deshalb, weil der pauschale Abzug 25 Prozent auf das Bruttoeinkommen der Gesuchsteller ersatzlos gestrichen wurde. Im Gegenzug sei eine neue Einteilung der Einkommen vorgenommen worden, die für die Punktevergabe herangezogen werde, so Peintner.<h3> EVEE Basis für alle Sozialleistungen</h3>„Stimmt nicht“, sagt Sozial- und Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg verärgert. Man haben sicher keine Punkte gestrichen oder Zugangskriterien geändert, sondern lediglich für die neuen Ansuchen die EVEE eingeführt „so wie sie für alle Sozialleistungen die Basis ist“. Damit müssten auch Nicht-EU-Bürger nun ihren eventuellen Besitz in ihrem Heimatland erklären, der dann ebenfalls zur Bewertung herangezogen werde. Die Zuständigkeit der Überprüfung solcher Angaben liege aber nicht beim Land, sondern beim Staat, so Deeg.<h3> </h3> <h3> Sorge um Anstieg der Mieten</h3>Peintner befürchtet dennoch Schlimmes für die Wobi-Mieter. „Man kann nämlich nicht mit zweierlei Maß messen“, sagt Peintner. „Und sollte die EVEE künftig auf alle Mieter zur Anwendung gebracht werden, die ein neues Ansuchen stellen, weil sie eine größere Wohnung brauchen oder eine in einer anderen Gemeinde, dürften die Mieten im Schnitt um ein Drittel steigen“, befürchtet er. <BR />Auch dem erteilt die Landesrätin eine Abfuhr. „Wir haben laufende Mietverträge und ich bin absolut dagegen , dass bei laufendem Spiel die Regeln geändert werden.“ Die Einstufung mittels EVEE gelte nur für jene, die einen neuen Antrag auf eine Wobi-Wohnung stellen – und so soll es laut Deeg auch bleiben.<BR />