Freitag, 13. November 2020

Neue Verordnung: Mitarbeiter zum Test oder Betrieb zu

Die Landesregierung macht die Schulen dicht, nimmt aber auch die Betriebe in die Pflicht. Diese dürfen die Produktion aufrecht erhalten. Allerdings unter Auflagen: Unter anderem jene, dass sich die Mitarbeiter am Massentest, der am 20. November startet, beteiligen. Weigert sich das Unternehmen, geht es zu. Weigert sich der Arbeiter, wird er vom Dienst suspendiert.

Nur wer sich testen lässt, darf weiter arbeiten.









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