Hohe Mieten, niedrige Löhne, oft aber auch einfach interessantere Jobs treiben junge Italiener und auch Südtiroler ins Ausland. Kein Register wächst so schnell wie jenes der ins AIRE Eingetragenen. Italienweit gibt es 6,5 Mio. Auslands-Italiener, also rund zehn Prozent der Einwohner. Die Südtiroler machen davon immerhin 46.000 aus.<BR /><BR />Einer davon ist Peter. Er lebt und arbeitet in Bregenz. Obwohl seine Identitätskarte noch einige Jahre gültig wäre, muss auch er wie wir alle die Identitätskarte mit August 2026 wechseln. Das wollte er bei seinem nächsten Südtirolaufenthalt in seiner Heimatgemeinde Bozen erledigen. <h3> Abwicklung in der Heimatgemeinde? Fehlanzeige</h3>Doch Fehlanzeige. Höflich, aber bestimmt teilte der Beamte mit, dass die neue I-Karte an der Botschaft in Wien zu beantragen ist, da es in Innsbruck kein italienisches Konsulat mehr gibt. In Wien muss Peter persönlich vorstellig werden, was mit Zeit und erheblichen Kosten verbunden ist. Bürgerfreundlichkeit mit einer einfachen Abwicklung in der Südtiroler Heimatgemeinde? Fehlanzeige.<BR /><BR />„Das stimmt leider“, bestätigt der Präsident des Gemeindenverbandes, Dominik Oberstaller. Auch in seiner Gemeinde Welsberg/Taisten wurden Auslandsüdtiroler vorstellig und mussten ergebnislos wieder abziehen. „Wir aber können da herzlich wenig unternehmen. Wir dürfen nur das tun, was der Staat uns erlaubt“, so Oberstaller. Gemeinden beantragen die Ausstellung über ein gesamtstaatliches Personal. Gedruckt werden die elektronischen I-Karten laut Katrin Nischler vom Gemeindenverband in der Staatsdruckerei.<h3> Unterberger: Ab 1. Juni auch in Heimatgemeinde</h3>Ganz so bürgerfeindlich ist der Staat dann doch nicht. Wohl weil sich bei Botschaften und Konsulaten die Anträge stapeln, erließ der Senat am 14. Jänner ein Gesetz. „Ab dem 1. Juni können italienische Staatsbürger, die im AIRE-Register eingetragen sind, die Erneuerung ihres Personalausweises auch bei den Gemeinden in Italien beantragen“, sagt SVP-Senatorin Julia Unterberger. Das Gesetz sei noch nicht veröffentlicht, da die Durchführungsverordnung dazu noch fehle.<BR /><BR />Senatorin Unterberger ist auch Hinweisen nachgegangen, wonach im Ausland keine dreisprachigen Ausweise, wie sie in Südtirol üblich sind, ausgestellt werden. „Mir wurde mitgeteilt, dass die Auslandssüdtiroler das Recht haben, bei Botschaften und Konsulaten eine mehrsprachige Version ihrer Identitätskarte zu beantragen“, so Unterberger. Die Pflicht zur Mehrsprachigkeit im Sinne des Minderheitenschutzes für die Südtiroler bestehe auch für im Ausland ausgestellte Personalausweise.