Er schilderte vor dem Landgericht Bayreuth, wie es zu einer verhängnisvollen Falschaussage eines Belastungszeugen gekommen war.Der mittlerweile gestorbene Zeuge hatte im ersten Prozess 2004 behauptet, der Angeklagte Ulvi K. habe ihm den Mord an der neunjährigen Schülerin Peggy gestanden.Im September 2010 widerrief er diese Behauptung gegenüber dem Ermittlungsrichter.Seine Falschaussage habe den 55-jährigen Mann später sehr belastet, berichtete der Zeuge. Sein Rechtsbeistand soll ihm aber geraten haben stillzuhalten, bis die Falschaussage verjährt sei.Erst als bereits todkranker Mann habe er dann reinen Tisch gemacht.dpa