Das Südtiroler Raumordnungsgesetz verbietet den Detailhandel in Gewerbegebieten. Dennoch wurde im Gebäude der Gatterer Holding im Gewerbegebiet am Brunecker Nordring vor mehr als 10 Jahren der Lebensmittelmarkt MD eröffnet. Die Stadtgemeinde Bruneck verfügte umgehend dessen Schließung, woraufhin Gatterer Rekurs dagegen einreichte – und nach 6 Jahren Rechtsstreit im Frühjahr 2019 Recht bekam.<BR /><BR />Wie kann das sein? Das Verbot der Einzelhandelstätigkeit in Gewerbezonen stellte das Bozner Verwaltungsgericht in seinem Urteil nämlich nicht infrage. Bürgermeister Roland Griessmair spricht von „einer höchst komplexen Angelegenheit“. Diese habe ihren Ausgang im Frühjahr 2012 genommen. <BR /><BR />Damals sei die einschränkende Bestimmung, die keinen Detailhandel in Gewerbezonen zulässt, im Zuge eines Gerichtsurteils für etwa 14 Tage außer Kraft gesetzt worden. In diesen 2 Wochen, und zwar am 20. März 2012, meldete die Gatterer Holding der Gemeinde Bruneck, im besagten Gebäude am Nordring eine Einzelhandelstätigkeit für Lebensmittel und Haushaltsartikel aufgenommen zu haben.<h3> Eigentümer gewinnt Rechtsstreit</h3>Den nachfolgenden Rechtsstreit zwischen Gemeinde und Gatterer entschied das Verwaltungsgericht zugunsten des Eigentümers – und zwar endgültig. „Die Aufnahme der Handelstätigkeit ist laut Urteil rechtmäßig gewesen, weil die einschränkende Bestimmung damals nicht in Kraft war“, erklärt Rechtsanwalt Dieter Schramm, der damals die Gatterer Holding vertrat. <BR /><BR />Die Gemeinde verzichtete daraufhin auf einen weiteren Rekurs, womit die Sache vom Tisch war. Das Geschäft blieb offen – bis MD seine Niederlassung in Bruneck aus eigenem Antrieb zusperrte. In der Folge stand das Gebäude längere Zeit leer. <h3> Warten auf endgültiges Urteil</h3>Beim Drogeriemarkt dm liege die Sachlage anders, erklärt der Bürgermeister. Hier sei 2012 keine Einzelhandelstätigkeit gemeldet worden, womit in diesem Fall das Raumordnungsgesetz voll und ganz greife, das keinen Detailhandel in Gewerbegebieten zulasse. Allerdings sei auch hier der Rechtsstreit noch nicht zur Gänze ausgefochten, sagt Griessmair. <BR /><BR />Es gebe zwar ein Staatsratsurteil, „von dem wir als Gemeinde der Meinung waren, dass dies die Schließung des Geschäftes in der Gewerbezone bedeutet“, dagegen sei aber ein weiterer Rekurs beim Bozner Verwaltungsgericht anhängig. Hier warte man auf das endgültige Urteil, bestätigen Roland Griessmair und Dieter Schramm gleichermaßen.