Mittlerweile sind sehr viele Leistungen über das landesweite Vormerksystem buchbar und online vormerkbar. Auch können die Wartezeiten von vielen Leistungen online eingesehen werden. Der Bürger hat in der Folge die Wahl, die Leistung dort vorzumerken, wo wo die Wartezeit am kürzesten ist.Mit 1. Januar 2019 greift außerdem der Beschluss der Landesregierung, der die Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, eine vorgemerkte fachärztliche Visite oder instrumentaldiagnostische Leistung rechtzeitig abzusagen, wenn sie nicht in Anspruch genommen werden kann. Der Sanitätsbetrieb startet dazu eine Informations- und Sensibilisierungskampagne.Gesundheitsversorgung bedarf klarer RegelnZwischen 5-15% aller Leistungen im Südtiroler Sanitätsbetrieb werden vorgemerkt, dann aber ohne Absage nicht wahrgenommen. Dies ist auch mit einer der Gründe, wieso die Wartezeiten für ambulante und instrumental-diagnostische Leistungen in die Höhe schnellen, abgesehen davon, dass hochwertige Ressourcen nicht effizient genutzt werden.Generaldirektor Florian Zerzer erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass „unser Gesundheitswesen, das darauf abzielt, allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, auch der klarer Regeln bedarf, an die sich alle halten. Nur dadurch können die Gesundheitsbedürfnisse alle in angemessener Zeit und hoher Qualität befriedigt werden.“Verwaltungsstrafe bei nicht erfolgter AbsageDeshalb müssen Bürgerinnen und Bürger, die ab 1. Januar einen Arzttermin oder eine instrumental-diagnostische Leistungen vormerken, diese mindestens zwei Arbeitstage vorher absagen, wenn sie die Leistung nicht in Anspruch nehmen können. Sollte die Absage nicht erfolgen, ist eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 35,00 Euro plus Kosten für die postalische Zustellung vorgesehen. Diese Verwaltungsstrafe betrifft auch Personen mit Ticketbefreiung.Erinnerung an die Arztvisite per automatisiertem TelefonanrufAb 2019 wird ein sogenannter „Recall“ eingeführt, also ein automatisierter Anruf, der die Bürgerinnen und Bürger eine Woche vorher an den bestehenden Termin erinnert. Mittels Eingabe über das Nummernfeld kann der Termin bestätigt oder abgesagt werden. Dieser Dienst startet mit Jänner und wird sukzessive auf alle vorgemerkten Leistungen ausgedehnt.Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden BürgerInnen auf der Seite www.sabes.it/absagen.stol