Freitag, 28. Dezember 2018

Neuerungen bei der Absage von Visiten

Um die Wartezeiten für fachärztliche und instrumentaldiagnostische Leistungen zu reduzieren und die Vormerkungsmodalitäten zu optimieren, hat der Sanitätsbetrieb in den vergangenen Monaten eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet.

Wer in Zukunft eine Arztvisite nicht fristgerecht absagt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. - Foto: © shutterstock









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by