Freitag, 28. Dezember 2018
Neuerungen bei der Absage von Visiten
Um die Wartezeiten für fachärztliche und instrumentaldiagnostische Leistungen zu reduzieren und die Vormerkungsmodalitäten zu optimieren, hat der Sanitätsbetrieb in den vergangenen Monaten eine Reihe von Maßnahmen in die Wege geleitet.
Wer in Zukunft eine Arztvisite nicht fristgerecht absagt, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen. - Foto: © shutterstock