„Mit der Einführung der Krankenpflegeassistenten und Krankenpflegeassistentinnen stärken wir die pflegerischen Teams und reagieren auf den steigenden Bedarf an qualifizierten Gesundheitsberufen“, sagt Messner. Die neue Qualifikation schafft laut Gesundheitslandesrat klare Aufgabenprofile, stärkt die Gesundheitsversorgung und verbessert die Zusammenarbeit in den Einrichtungen.<BR /><BR />Der neue Beruf richtet sich an Personen, die bereits die Qualifikation als Pflegehelferin oder Pflegehelfer oder Sozialbetreuerin oder Sozialbetreuer besitzen und über eine zusätzliche Ausbildung den neuen Abschluss erwerben können. Die Krankenpflegeassistentinnen arbeiten im Pflegeteam eng mit den diplomierten Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern unter deren Aufsicht zusammen und übernehmen definierte gesundheitsbezogene Tätigkeiten, die über das bisherige Aufgabenprofil der Pflegehelferinnen und Pflegehelfer oder Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer hinausgehen.<h3> Aufgaben der Krankenpflegeassistenten</h3>Die Krankenpflegeassistenten und Krankenpflegeassistentinnen unterstützen bei standardisierten Pflegemaßnahmen. Sie erheben bestimmte Werte bei Patientinnen und Patienten und helfen beim Verabreichen von Therapien, wenn die klinische Situation stabil ist. Zudem übernehmen sie organisatorische Aufgaben und arbeiten eng im Team zusammen. Sie können in vielen Bereichen eingesetzt werden, zum Beispiel in ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Wohn- und Tagesstrukturen, im häuslichen Bereich sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.<BR /><BR />Die Ausbildung für Pflegehelferinnen und Pflegehelfer umfasst mindestens 500 Stunden, bestehend aus Theorie, Praktikum sowie Übungen und Simulationen. Die Dauer der Ausbildung beträgt 6 bis 12 Monate. Sozialbetreuerinnen und Sozialbetreuer besuchen hingegen einen Kurs von mindestens 30 Stunden, um die Qualifikation als Krankenpflegeassistenten zu erlangen. Für Südtirol wurden einzelne Elemente wie Stundenverteilung und Organisation des Praktikums an die lokalen Rahmenbedingungen angepasst. Die Ausbildung wird vom Südtiroler Sanitätsbetrieb und den Landesfachschulen durchgeführt. Die Bestimmungen gelten ab dem Schuljahr 2026/27.<BR /><BR />Der Landesregierungsbeschluss verpflichtet alle Ausbildungsträger im Land, die neuen Lehrpläne und Standards anzuwenden. Die Qualifikation ist im gesamten Staatsgebiet gültig, und die Fortbildungspflicht beginnt mit Inkrafttreten der staatlichen Durchführungsbestimmungen.