Allen voran die finanzielle Einstufung, die laut Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner kollektivvertraglich erfolgen muss: „Diese Einstufung soll bis spätestens Ende des Jahres auf dem entsprechenden Verhandlungstisch des Landes geklärt werden.“ Dies schreibt er in einer Antwort auf eine Anfrage der Team K-Landtagsabgeordneten Maria Elisabeth Rieder.<BR /><BR />Die rechtliche Grundlage für das neue Berufsbild wurde in der Staat-Regionen-Konferenz im Oktober 2024 gelegt. Sie war daher auf Landesebene zu übernehmen, was mit Beschluss der Landesregierung heuer im Februar erfolgt ist. Darin geregelt ist u.a. deren Zuordnung zu den sozio-sanitären Berufsprofilen, der Lehrplan der Ausbildung sowie die Kompetenzen. Zugangsberechtigt zur vorwiegend berufsbegleitend angebotenen Ausbildung sind Pflegehelfer und Sozialbetreuer. Gestartet wird im Herbst an den Landesfachschulen Hannah Arendt (dt.) und E. Lévinas (ital.). Das schriftliche Zugangsverfahren wird bei ersterer am 19. Juni abgehalten. So weit das, was klar ist. <BR /><BR />Was es jedoch nicht gibt – auch nicht für den Sanitätsbetrieb oder den Bereich der Seniorenwohnheime – sind Stellenpläne. Also: Welche Struktur kann/wird/soll wie viele Krankenpflegeassistenten beschäftigen? Denn, so schreibt Dr. Messner für den Gesundheitsbereich: „Um Stellenpläne definieren zu können, bedarf es der kollektivvertraglichen Einstufung des neuen Berufsbildes.“ <BR /><BR />Und die ist, wie er weiter ausführt, noch nicht erfolgt. Erst anschließend könne der Stellen- bzw. Ausbildungsbedarf in den unterschiedlichen Sozial- und Gesundheitseinrichtungen des Landes ermittelt und jährlich aktualisiert werden. Und für die Seniorenheime braucht es zudem die entsprechenden Vorgaben des Landes im Rahmen zu aktualisierender Personalparameter.<BR /><BR />Das heißt im Umkehrschluss, so Rieder, „dass wer jetzt mit der Weiterbildung startet, nicht weiß, ob er/sie danach im jeweiligen Betrieb als Krankenpflegeassistent überhaupt eine Stelle haben wird, ob und wenn ja welcher Zweisprachigkeitsnachweis benötigt wird, und ob man für die neue Stelle einen neuen Wettbewerb machen muss, wie viel man verdienen wird und ob bisher angesammelte Dienstaltersvorrückungen behalten werden dürfen oder diese auf null gesetzt werden – und damit schlussendlich, ob sich im jeweiligen Fall der Aufwand der Weiterbildung lohnt.“<BR /><BR />Der Betrieb, der die berufsbegleitende Ausbildung genehmigt, wisse laut Rieder ebenfalls nicht, für wie viele Krankenpflegeassistenten man laut Stellenplan Verfügung haben werde und was diese kosten würden. <BR /><BR /><embed id="dtext86-74950764_quote" /><BR /><BR />„Mich haben viele Menschen kontaktiert, die auf all diese Fragen keine Antworten bekommen und verunsichert sind“, sagt Rieder und merkt noch etwas an: „Den Krankenpflegermangel mit dieser Weiterbildung für bereits in den Strukturen arbeitende Pflegehelfer und Sozialbetreuer anzugehen, ist eine Möglichkeit. Doch damit hat man im Ganzen noch nicht mehr Personal.“