Montag, 17. August 2015

Neues EU-Erbrecht: Den letzten Willen sichern

Mit dem heutigen Montag gilt in Europa ein neues Erbrecht. Dann entscheidet bei grenzübergreifenden Erbfällen nicht mehr das Staatsangehörigkeitsprinzip, sondern das Erbrecht des Staates, in dem der Verstorbene seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte.

Foto: © shutterstock









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