Im Zeitraum zwischen Mai und Juli dieses Jahres wurden auf einer Alm im Obervinschgau 31 Risse von Weidetieren verzeichnet, die von der Forstbehörde als Wolfsangriffe bestätigt und dokumentiert wurden. In der vorherigen Almsaison kam es in derselben Gegend sogar zu 42 Rissen. So hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Mittwoch die Entnahme von zwei Problemwölfen in Auftrag gegeben. Sowohl die Wildbeobachtungsstelle des Landes als auch die staatliche Umweltbehörde ISPRA haben sich positiv für den Abschuss ausgesprochen. Die Genehmigung zur Entnahme ist nun 60 Tage lang gültig. Damit beauftragt wurde der Landesforstkorps. <BR /><BR /><embed id="dtext86-70872379_quote" /><BR />Während Entnahmen von Problemtieren wie diese bislang quasi unmöglich waren, könnte es künftig häufiger zu solchen Fällen kommen. Mit dem überarbeiteten Landesgesetz, das am Mittwoch verabschiedet wurde, folgt das Land den jüngsten EU-Richtlinien. „Die Europäische Union hat den Schutzstatus des Wolfs gesenkt“, erklärt Dominik Trenkwalder. „Alle Mitgliedstaaten sind beauftragt, die neue Richtlinie umzusetzen.“ Dabei sei Südtirol besonders flink gewesen. „Auf Staatsebene ist man noch nicht nachgezogen“, so Trenkwalder. <h3> Nur eine Voraussetzung reicht</h3> Doch was bedeutet der neue Passus im Landesjagdgesetz konkret? „Bislang mussten für eine Wolfs-Entnahme stets drei Voraussetzungen erfüllt werden“, erklärt Trenkwalder. Einerseits galt es, den durch den Wolf entstandenen schweren Schaden nachzuweisen, andererseits musste das Land beweisen, dass es keine Alternative zum Abschuss gibt. „Diese beiden Bedingungen fallen mit dem neuen Gesetz weg“, so Trenkwalder. „Einzig und allein die dritte Voraussetzung, ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs, muss nachgewiesen werden.“ Die Entnahme funktioniere nun ähnlich wie bei Steinböcken und Murmeltieren. „Als Hauptarbeit des Amtes für Wildtiermanagement gilt es nun, ein Monitoring durchzuführen und einen Plan zum Wolfs-Management zu erstellen“, sagt Trenkwalder.<BR /><BR /><embed id="dtext86-70873703_quote" /><BR />Laut einschlägiger Dokumentationen sei in Südtirol ein günstiger Erhaltungszustand des Wolfs gegeben, wie Jagdverband-Geschäftsführer Benedikt Terzer informiert. „Damit ist die wichtigste Voraussetzung für eine Entnahme bereits vorhanden.“ Bevor der Landeshauptmann allerdings ein Abschuss-Dekret erlassen kann, benötigt es nach wie vor ein positives Gutachten der Wildbeobachtungsstelle des Landes und der staatlichen Umweltbehörde ISPRA.<h3> Schlechte Chancen für Tierrechtler</h3> Nicht selten scheiterte die Entnahme von Problemtieren, etwa im Trentino aber auch in Südtirol, an Rekursen. „Solche Rekurse werden sicher weiterhin eingehen, doch Tierrechtler haben nun schlechtere Karten“, so Terzer. „Mit der neuen Regelung bietet eine Entnahme weniger Angriffspunkte.“ Was den Wolfs-Abschuss im Vinschgau anbelangt, wurden bislang noch keine Rekurse hinterlegt.<BR /><BR />Der Bauernbund begrüßt das neue Wolfsgesetz. „Wir hoffen, dass Problemwölfe, die wiederholt Schafe und andere Nutztiere reißen, künftig auch rasch entnommen werden können“, erklärt Obmann Daniel Gasser. „Diese Entnahmen sind notwendig, um die Weidewirtschaft – und damit einen wesentlichen Teil unserer Kulturlandschaft – abzusichern.“ Ohne eine funktionierende Weidewirtschaft würde man nicht nur die landwirtschaftliche Nutzung, sondern auch wertvolle Lebensräume und die Artenvielfalt verlieren.