Gänzlich verboten ist mit Inkrafttreten des neuen staatlichen Waffengesetzes das Tragen von Elektro-Schockern oder ähnlichen Geräten. Auch Laser-Pointer ab einer gewissen Stärke dürfen außerhalb der eigenen vier Wände nicht mitgenommen werden. Dafür gelten Magazine laut Gesetz nicht mehr als „Teile von Waffen“. Während Munition, Lauf oder Schlagbolzen auch weiterhin als solche eingestuft sind, gilt dies für Magazine nicht mehr. Wer ein solches aus Ländern importiert, wo diese noch als „Teile von Waffen“ eingestuft sind oder dorthin exportiert, kann sich vom Quästor eine entsprechende Genehmigung dafür einholen. Wer ein Magazin für seine Waffe besitzt, muss dies allerdings innerhalb von 72 Stunden bei der Quästur melden. Neuerungen gibt es auch für jene, die Kriegsgeräte sammeln oder restaurieren. So muss ab sofort eine Lizenz bei der Quästur beantragen, wer etwa historisches Kriegsgerät oder auch nur Teile davon wieder zusammenbaut. Diese Ermächtigung gilt dann für zwei Jahre. Und noch eine Neuerung ist in Kraft: Um einen Europäischen Waffenpass können nicht mehr nur Ansässige ansuchen, sondern auch Bürger aus anderen EU-Ländern. Diese müssen allerdings bereits Inhaber eines Waffenscheins sein.em