Die Justizkommission des Senats hat mit der Prüfung eines Gesetzentwurfs begonnen, wonach Neugeborene auch den Familiennamen der Mutter erhalten können. <BR /><BR />Derzeit wird in Italien einem Kind bei der Geburt automatisch der Nachname des Vaters zugeteilt, sofern er das Kind anerkennt. Dies gilt auch bei einer Anerkennung zu einem späteren Zeitpunkt, wobei das Kind den Nachnamen der Mutter beibehält. Auf Wunsch der Eltern kann das Kind beide Familiennamen - jenen des Vaters vor jenem der Mutter - tragen. <BR /><BR />Ein Neugeborenes bekommt nur dann allein den Nachnamen der Mutter, wenn sie das Kind anerkennt, der Vater aber nicht. Aufgrund des Prinzips der Gleichheit zwischen Mann und Frau sollen Mütter bei der Namensgebung nicht diskriminiert werden, heißt es im vom PD eingereichten Gesetzentwurf.