<BR />Es handelt sich um eine Rekordentschädigung, die dieser neun Jahre lange Prozess mit sich bringt, wie die Tageszeitung „Alto Adige“ berichtet. Weil der Sanitätsbetrieb das Urteil des Landesgerichts nicht angefochten hat, gilt es nun als rechtskräftig. <BR /><BR />Ereignet hat sich der tragische Vorfall am 8. Juli 2016. Mit Symptomen wie Erbrechen, Durchfall und Schweißausbrüchen ist die Patientin im Bozner Krankenhaus eingetroffen. Laut Bericht des „Alto Adige“ habe die 60-Jährige somit ein Krankheitsbild aufgewiesen, das vor allem bei Frauen auf einen atypischen Herzinfarkt hindeutet. <BR /><BR />Umgehend wird ein EKG durchgeführt, wo der Herzinfarkt ebenso klar erkennbar gewesen sei. Dieses wird jedoch falsch interpretiert, die Diagnose bleibt aus. Der kardiologische Notfallablauf wird nicht aktiviert. Die Patientin bleibt in der Notaufnahme, ihr Zustand verschlechtert sich. <h3> Kurz vor Mitternacht gestorben</h3>Wie der „Alto Adige“ schreibt, wird die Frau erst nach drei Stunden auf die Kardiologie verlegt. Der Schaden am Herzmuskel ist in der Zwischenzeit fortgeschritten, die Frau erholt sich nicht mehr. Genau sechs Stunden nach ihrer Ankunft im Krankenhaus, also kurz vor Mitternacht, stirbt die Frau.<BR /><BR />Der Ehemann und die Kinder des Opfers reichen eine Zivilklage gegen die Gesundheitseinrichtung ein – nicht gegen einzelne Ärzte – und fordern Schadensersatz. Es werden daraufhin technische Gutachten sowie eine technische Untersuchung durchgeführt. Alle Gutachter sind sich in einigen grundlegenden Punkten einig: Der Herzinfarkt war bereits beim ersten EKG diagnostizierbar, das klinische Bild erforderte einen sofortigen Eingriff, die Verzögerung bei der Diagnose und Behandlung war „schwerwiegend und ungerechtfertigt“. Außerdem hätte die Frau bei einer rechtzeitigen Behandlung eine Überlebenschance von etwa 70 Prozent gehabt. <BR /><BR />Nach mittlerweile neun Jahren hat Richter Morris Recla nun sein Urteil gefällt, in dem er die schwerwiegenden Verstöße gegen die Gesundheitsvorschriften feststellt. „Es lässt sich zwar nicht mit Sicherheit sagen, dass die Frau gerettet worden wäre, aber es steht fest, dass ihr eine konkrete und erhebliche Chance genommen wurde, zu überleben“, heißt es im „Alto Adige“. <BR /><BR />Es handle sich um einen Fall „ärztlicher Fahrlässigkeit“, verantwortlich sei der Sanitätsbetrieb. Der Ehepartner des Opfers erhält nun 217.000 Euro, die vier Kinder Beträge zwischen 174.000 und 218.000 Euro. Insgesamt beläuft sich die Summe auf 972.000 Euro. Hinzu kommen die Anwaltskosten.