Bezahlbarer Wohnraum und Einschränkung des Bodenverbrauchs waren vor den Wahlen Thema und sind es auch in den aktuellen Koalitionsverhandlungen. Laut neuem Raumordnungsgesetz müssen die Gemeinden dafür den Leerstand auf ihrem Territorium erheben.<BR /><BR /> Nachdem im Februar einheitliche Richtlinien für die Erhebung erlassen worden sind, haben viele Gemeinden im Land die ersten Schritte in die Wege geleitet. An die 70 Gemeinden hätten laut Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, bislang beim Land um einen entsprechenden Finanzierungsbeitrag für die Erstellung eines Gemeindeentwicklungsplanes angesucht.<BR /><BR />„Eines ist, den Leerstand zu erheben. Das ist sicher der einfachere Teil der Aufgabe“, sagt Andreas Schatzer. „Der weit schwierigere Teil wird dann sein, zu schauen, ob und was mit dem erhobenen Leerstand passiert.“ Vor allem bei leerstehenden Betriebs- und Industriegebäuden sei es gesetzlich derzeit eher schwierig bis unmöglich, diesen Leerstand umzuwandeln bzw. nutzen zu können. <BR /><BR /><embed id="dtext86-62598955_quote" /><BR /><BR />In 21 Gemeinden wurde unter der Schirmherrschaft der Plattform Land bereits ein Pilotprojekt zum Leerstandsmanagement durchgeführt – mit äußerst positiven Ergebnissen. Viele der leerstehenden Immobilien wurden inzwischen entweder von den Besitzern oder von der Gemeinde wieder in Stand gesetzt und sind inzwischen wieder bewohnt. <BR /><BR />Ein nachhaltiger Umgang mit Grund und Boden sei für die Entwicklung unserer Gemeinde von großer Bedeutung, ist etwa Carmen Plasseller, Bürgermeisterin von Lüsen, überzeugt. Deshalb sei es wichtig, die Leerstände des Dorfes zu nutzen und neu zu beleben.<BR /><BR />DIE GEMEINDEN BEIM PILOTPROJEKT<BR /><BR />Folgende 21 Gemeinden haben bereits ein Leerstandsmanagement: Deutschnofen, Gsies, Jenesien, Kaltern, Klausen, Kurtatsch, Lüsen, Mölten, Neumarkt, Prettau, Rasen-Antholz, St. Leonhard i. P., St. Martin i. Th., Taufers i. M., Tramin, Truden, Vahrn, Vintl, Völs, Vöran und Welschnofen.<BR />