Was halten Südtiroler Experten von diesem Vorstoß?<BR /><BR />Im Gespräch ist in Frankreich eine 0,5-Promille-Grenze für Jäger, nicht zuletzt deshalb, weil es in Vergangenheit immer wieder Unfälle gab, bei denen Alkohol eine Rolle spielte. In einem jagdbegeisterten Land wie Frankreich – mit mehr als einer Million Jägern (1,5 Prozent der Bevölkerung), sorgt dieses Ansinnen freilich für heftige Diskussionen.<h3> Terzer: Kein Thema, auch wegen hoher Eigenverantwortung</h3>Benedikt Terzer, Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes, sieht hierzulande (über 6000 Jäger; 1,1 Prozent der Bevölkerung) keinen Handlungsbedarf. „Das ist bei uns kein Thema“, so Terzer. Abgesehen davon, dass eine Promille-Grenze bei der Jagd in die Zuständigkeit des Staates falle, würde in Südtirol – im Gegensatz zu Frankreich – kaum in größeren Gruppen (etwa bei Treibjagden) gejagt. Gerade diese französische Jagdtradition berge aber erhöhte Unfallgefahren im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. „Der Großteil der Jagd in Südtirol findet hingegen als Einzeljagd statt“, so Terzer, der jedoch auch betont: „Grundsätzlich ist klar: Jagd und Alkohol vertragen sich nicht. Das ist die Position, die wir den Jägern immer mit auf den Weg geben.“<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="853520_image" /></div> <BR /><BR />Der Geschäftsführer des Jagdverbandes verweist außerdem „auf ein hohes Maß an Eigenverantwortung“. Denn die Jäger hierzulande wüssten, was sie bei Alkoholvergehen aufs Spiel setzten. „Jäger haben viel mehr zu verlieren als Normalbürger, denn sie hängen an ihrem Jagdgewehrschein.“ Einem Jäger kann nämlich von der Quästur der Waffenpass entzogen werden, wenn er – unabhängig von der Jagd – etwa mit Alkohol am Steuer einen Unfall mit Verletzten verursacht. Oder die Quästur kann bei geringeren Vergehen die Verlängerung des Waffenpasses aussetzen.<h3> Trenkwalder: Kombi Waffen und Alkohol absolutes No-Go</h3>Dominik Trenkwalder vom Amt für Jagd und Fischerei unterstreicht in diesem Zusammenhang auch, wie hart der Weg bis zur Jägerprüfung bzw. bis zum Waffenpass ist, bei dem das Thema Alkohol durchaus Beachtung finde. Das beginne mit einer doppelten ärztlichen Überprüfung durch den Haus- und den Amtsarzt, um sich überhaupt zur Jägerprüfung anmelden zu können. Dabei würden Abhängigkeits- (Alkohol, Drogen) oder psychische Erkrankungen ausgeschlossen. „Damit gehen wir als Behörde sicher, dass die Kandidaten nachher auch das Anrecht auf einen Waffenpass haben.“ Dieser wird nämlich erst nach bestandener Prüfung von der Quästur ausgestellt. Man zeige als zuständiges Landesamt zudem bereits in der Ausbildung der Jäger klare Kante: „In den Büchern, bei den Kursen und vor der Prüfung wird natürlich von uns darauf hingewiesen: Die Kombination Waffen und Alkohol ist ein absolutes No-Go.“<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="853523_image" /></div> <BR /><BR />Es sei aber durchaus verständlich, „dass ein Jäger, der etwas schießt, das auch entsprechend bei einem Glasl mit Jagdkollegen feiern will“, so Trenkwalder. Aber: Eine Waffe dürfe keinesfalls unbeaufsichtigt – etwa im Auto – zurückgelassen werden.<BR /><BR />Deshalb lautet die Empfehlung: „Die Waffen gehören nach Hause in den Waffenschrank. Danach kann man gerne anstoßen“, sagt Trenkwalder. Auch er verweist darauf, dass Jagdunfälle eher selten auf übermäßigen Alkoholkonsum zurückzuführen seien – sondern eher auf unachtsamen Umgang mit den Waffen.