Am 12. September wird das Gerichtsverfahren gegen den langjährigen Landeshauptmann eröffnet. <BR /><BR /><BR /><BR />Landeshauptmann a. D., Luis Durnwalder, muss sich erneut wegen Vorwürfen zum Sonderfonds in einem Hauptverfahren vor Gericht verantworten. Nachdem die Verteidigung von einem Antrag auf ein verkürztes Verfahren abgesehen hatte, landet der Fall ab Herbst vor einem Richtersenat. Die Staatsanwaltschaft wirft Durnwalder erneut Unterschlagung im Amt vor.<BR /><BR /> Inhalt des Verfahrens sind die Ausgaben der letzten 5 Monate, des Sonderfonds, ehe dieser abgeschafft wurde. Ausgaben über insgesamt knapp 24.000 Euro soll Durnwalder laut Anklage zwischen November 2012 und März 2013 getätigt und diese nicht rechtskonform abgerechnet haben, weil er Geld vorgestreckt und im Anschluss über den Sonderfonds verrechnet haben soll. Wie beim ersten Verfahren zum Sonderfonds wirft die Staatsanwaltschaft Durnwalder in diesem Zusammenhang erneut Unterschlagung im Amt vor.<h3> Haftstrafe und Rückzahlung</h3>Wie berichtet ist der Landeshauptmann a. D. im ersten Verfahren zum Sonderfonds bereits rechtskräftig zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Das Höchstgericht hatte im Juni vergangenen Jahres die Kassationsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Trient abgewiesen. Damit wurde Durnwalder der Unterschlagung im Amt für schuldig befunden.<BR /><BR />Laut Anklage hatte er von 2008 bis 2012 Gelder vorgestreckt und sich die Ausgaben dann im Nachhinein aus dem Sonderfonds kompensieren lassen. Der Rechnungshof hatte Durnwalder in dieser Sache zu einer Rückzahlung von 385.890,36 Euro verurteilt. <BR /><BR />Nach diesem Urteil hatte Durnwalder erklärt, dass er für die Rückzahlung Wohnungen verkaufen und den Betrag auch in Raten abstottern müsse. Noch einmal betonte er im Interview mit s+: „Ich habe keinen einzigen Cent in die eigene Tasche gewirtschaftet, nichts Unrechtes getan.“ Die Vorgehensweise beim Sonderfonds sei vor Jahren von Staatsanwalt Cuno Tarfusser überprüft und für in Ordnung befunden worden. „Ich habe das Gleiche getan wie Magnago – ich hatte ja die gleichen Beamten, habe es genauso gemacht wie im Bundesland Tirol und im Trentino. Und alle anderen Landesräte haben dasselbe getan wie ich. Aber der Prozess wurde nur mir gemacht“, sagte Durnwalder im Interview (hier das vollständige Gespräch).<BR /><BR />In dem am 12. September beginnenden neuen Sonderfonds-Verfahren geht es um 24.000 Euro. Über diese Summe hat Richter Pappalardo nun eine Vorbeugebeschlagnahme verfügt. <BR />