Dienstag, 12. November 2019
Nichtbeachtung der Impfpflicht: Land weist 2 Aufsichtsbeschwerden zurück
In Sachen Impfpflicht bleibt die Landesregierung kohärent: Bei Nichtbeachtung der Vorgaben verfällt die Einschreibung in den Kindergarten. In diesem Sinne wurden 2 Aufsichtsbeschwerden von 2 Familien aus Bozen bzw. Seis abgewiesen.
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An den deutschen Kindergärten waren in diesem Jahr 336 Familien säumig in Bezug auf die Pflichtimpfung und erhielten daher eine entsprechende Aufforderung zur Vorlage der Impfdokumentation. - Video: stol