Der Arbeitsrichter hat die sofortige vorsorgliche Aussetzung ihrer Suspendierung und ihre sofortige Wiedereinstellung in den Dienst nicht bewilligt.<BR /><BR />Er war der Ansicht, dass „weder aus der Sachverhaltsdarstellung noch aus den der Beschwerde beigefügten Unterlagen Elemente hervorgehen, die Präjudizien für die künftige Durchführung der beantragten Maßnahme befürchten lassen“.<BR /><BR />Für die Diskussion im Kreuzverhör – in Anwesenheit der Rechtsvertreter des Sanitätsbetriebes – ist die Verhandlung für den 9. August angesetzt.<BR /><BR />